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Geometrisch degressive Abschreibung

Für die planmäßige Abschreibung kommen unterschiedliche Abschreibungsmethoden in Betracht. Handelsrechtlich sind Abschreibungsmethoden wie die lineare, degressive, progressive Abschreibung oder auch die Leistungsabschreibung grundsätzlich zulässig.

Bei der degressiven Abschreibung erfolgt die Abschreibung in fallenden Raten und wird bei der üblichen – als geometrisch-degressiv bezeichneten – Methode über einen Prozentsatz abgebildet, der auf den jeweiligen Buchwert zu Jahresbeginn angesetzt wird.

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Das Steuerrecht ließ die degressive Abschreibung in der Vergangenheit unter bestimmten Voraussetzungen zu. So konnte für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die in den Geschäftsjahren 2009 oder 2010 angeschafft oder hergestellt worden sind, eine degressive Abschreibung vorgenommen werden . Der anzuwendende Prozentsatz war jedoch beschränkt auf maximal

  • das Zweieinhalbfache des bei der linearen Abschreibung anzusetzenden Prozentsatzes sowie
  • 25 Prozent als Höchstgrenze.

Die degressive Abschreibung bildet das Vorsichtsprinzip ab, da sie zu Beginn eine höhere Abschreibung verrechnet und dadurch die anfängliche Wertminderung eines Vermögenswerts (die alleine schon dadurch entsteht, dass es sich durch den Kauf und den Nutzungsbeginn nunmehr um einen Gebrauchtgegenstand handelt) entsprechend abbildet.

Bei der geometrisch degressiven Abschreibung wird aus rechentechnischen Gründen zu einem bestimmten Zeitpunkt auf die lineare Abschreibung gewechselt, da die degressive Abschreibung sonst niemals zu einer vollständigen Abschreibung bzw. einem Buchwert von Null führen würde.

Im Falle der degressiven Abschreibung erlaubte das Steuerrecht allerdings keine (zusätzlichen) Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung .

Beispiel zur geometrisch degressiven Abschreibung

In dem Beispiel soll der nach der EStG 2010 höchstmögliche Abschreibungssatz angewandt werden. Der Höchstsatz ist der niedrigere Wert aus dem

  • Zweieinhalbfachen des linearen Satzes: 2,5 × 20 Prozent = 50 Prozent sowie
  • 25 Prozent.

D.h., der maximale Abschreibungssatz beträgt 25 Prozent.

Im Falle der degressiven Abschreibung ist der Verlauf für das Lkw-Beispiel wie folgt (Angaben in Euro):

  2011 2012 2013 2014 2015
Buchwert 1.1. 200.000 150.000 112.500 75.000 37.500
Abschreibung 50.000 37.500 37.500 37.500 37.500
Buchwert 31.12 150.000 112.500 75.000 37.500 0

Die Abschreibung berechnet sich für die einzelnen Geschäftsjahre wie folgt:

  • 2011: 25 Prozent von 200.000 Euro = 50.000 Euro
  • 2012: 25 Prozent von 150.000 Euro = 37.500 Euro
  • 2013: 25 Prozent von 112.500 Euro = 28.125 Euro. Allerdings ist in dem Jahr die lineare Abschreibung, angewandt auf die Restlaufzeit von drei Jahren, höher: 112.500 Euro / 3 Jahre = 37.500 Euro. Aus diesem Grund erfolgt in 2013 der Übergang auf die lineare Abschreibung mit jährlich 37.500 Euro.

Unterschied der geometrisch degressiven Abschreibung zur arithmetisch degressiven Abschreibung

Bei der arithmetisch-degressiven Abschreibung fallen die jährlichen Abschreibungen nicht um einen festgelegten Prozentsatz, sondern um einen bestimmten Euro-Betrag.

Eine Sonderform der arithmetisch-degressiven Abschreibung – die sog. digitale Abschreibung – wird häufig bei der Abschreibung des Disagios eines Tilgungsdarlehens angewandt (sog. Zinsstaffelmethode).

Auszüge aus einem Beitrag von Oliver Glück

Bilder: FirmBee (Pixabay, Pixabay License) Rawpixel (Rawpixel, rawpixel Lizenz)

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