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Live-Online-Seminar: Lohnsteuerliche Änderungen durch das Wachstumschancengesetz

Welche Änderungen kommen wann & wie müssen sie umgesetzt werden?

2 Stunden

Auf einen Blick

Teilnahmegebühr: 299,- EUR zzgl. MwSt.

Dauer: 2 Stunden

Seminarkürzel: X-WCL

Aus dem Inhalt

  • Änderungen bei Lohnsteuerpauschalierung und Gruppenunfallversicherung
  • Ausschluss der Fünftelregelung im Lohnsteuer-Abzugsverfahren
  • Besteuerungsfolgen bei Homeoffice im Ausland berücksichtigen!
  • Anpassung der 1-Prozent-Regelung für Elektrofahrzeuge
  • Neues Ordnungsmerkmal bei Lohnsteuerbescheinigung
Hier geht es zur Programmübersicht

Termine & Anmeldung

Jetzt für 299 EUR zzgl. MwSt. anmelden!

Online:
13.05.2024 15:00-17:00 Uhr
Auch als Inhouse buchbar!

Seminarziel

Nun ist es durch und die tatsächlichen Änderungen des Wachstumschancengesetzes stehen fest!
Einiges gilt rückwirkend, anderes erst ab 2025 – gewiss ist, dass es einiges an Umstellungsbedarf gibt. So müssen Ihre Lohnabrechnungssysteme angepasst werden, damit die Fünftelregelung nicht mehr berücksichtigt wird. Neue Bemessungsgrundlagen, Höchstgrenzen, Ordnungsmerkmale und steuerunschädliche Homeoffice-Tage müssen beachtet werden.
Unsere Referentin Christiane Droste-Klempp wird Sie kurz und knapp auf den aktuellen Stand bringen, damit Sie wissen, was Sie tun müssen.

Ihr Seminarteam

Katrin Lambert

Katrin Lambert

Seminar- und Produktmanagerin für die Bereiche Personalmanagement, Entgelt­abrechnung und Ausbildung

Telefon: 040 / 41 33 21 -31
E-Mail: k.lambert@dashoefer.de

Seminarorganisation

Seminarorganisation

Unser Organisationsteam steht Ihnen bei Fragen mit Rat und Tat zur Seite.

Telefon: 040 / 41 33 21 -0
E-Mail: seminare@dashoefer.de

Programmübersicht

Hinweis: Die Seminarunterlagen werden Ihnen in digitaler Form zugesandt.

  • Wegfall der Fünftelregelung bei der Lohnsteuer
    • Derzeit kann die Tarifermäßigung des § 34 Abs. 1 EStG für bestimmte Arbeitslöhne (Entschädigungen, Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten) bereits bei der Berechnung der Lohnsteuer berücksichtigt werden.
    • Die Abschaffung der Berücksichtigung der Tarifermäßigung erfolgt nach der Einigung im Vermittlungsausschuss zum 01.01.2025.
    • Die Tarifermäßigung können Arbeitnehmende weiterhin im Veranlagungsverfahren geltend machen.
  • Beiträge für eine Gruppenunfallversicherung
    • Aufhebung des Grenzbetrags von derzeit 100 Euro bei der Pauschalversteuerung von Gruppenunfallversicherungen (§ 40b Abs. 3 EStG).
    • Dieser Grenzbetrag wird rückwirkend ab 01/2024 aufgehoben.
  • Steuerbefreiung für Qualifizierungsgeld
    • Das Qualifizierungsgeld nach § 82a SGB III wird gem. § 3 Nr. 2 Buchst. a EStG steuerfrei gestellt.
    • Die Weiterbildungskosten, die beim Qualifizierungsgeld vom Arbeitgebenden zu tragen sind, werden ebenfalls steuerfrei gestellt (§ 3 Nr. 19 Satz 1 Buchst. a EStG).
  • Anhebung der gesetzlichen Pauschale für Arbeitnehmende, die ihre berufliche Tätigkeit vorwiegend auf Kraftfahrzeugen ausüben und auch dort übernachten, von 8 Euro je Kalendertag ab 2024 auf 9 Euro je Kalendertag.
  • Sonderregelung der privaten Nutzung von Elektrofahrzeugen
    • Im Rahmen der 1-Prozent-Regelung wird die für die Anwendung von nur einem Viertel der 1-Prozent-Bemessungsgrundlage erforderliche Grenze des Brutto-Listenpreises für reine Elektrofahrzeuge (inkl. Brennstoffzellenfahrzeuge), die nach dem 31.12.2023 (und vor dem 01.01.2031) angeschafft werden, von derzeit 60.000 Euro auf 70.000 Euro erhöht.
  • Identifikationsnummer Lohnsteuerbescheinigung
    • Ab 2023 ist bei der Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung ausschließlich die Identifikationsnummer als Ordnungsmerkmal anzugeben.
    • Die Verwendung der eTIN ist nicht mehr zulässig.
  • Nationales Besteuerungsrecht für Grenzgänger im ausländischen Homeoffice
    • Die nicht selbstständige Arbeit soll für Einkünfte nach dem 31. Dezember 2023 als im Inland ausgeübt oder verwertet gelten, soweit ein mit dem Ansässigkeitsstaat abgeschlossenes Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) oder eine bilaterale Vereinbarung für diese Tätigkeit Deutschland ein Besteuerungsrecht zuweist.
    • Auswirkungen ergeben sich bisher im DBA mit Luxemburg.
    • Für die Zukunft ist zu erwarten, dass weitere DBA ähnliche Regelungen bekommen und die Bedeutung der Gesetzesänderung zunimmt.
  • Versorgungsfreibetrag
    • Beginnend mit dem Jahr 2023 soll der anzuwendende Prozentwert zur Bemessung des Versorgungsfreibetrages nicht mehr in jährlichen Schritten von 0,8 Prozentpunkten, sondern nur noch in jährlichen Schritten von 0,4 Prozentpunkten verringert werden. Der Höchstbetrag soll ab dem Jahr 2023 um jährlich 30 Euro (statt 60 Euro) und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag um jährlich 9 Euro (statt 18 Euro) sinken.
    • Gilt ab VZ 2023
    • Eine Berücksichtigung bei der Lohnsteuer allerdings erst – nach aktualisierter Planung – ab dem Jahre 2025.
  • Altersentlastungsbetrag
    • Der verlangsamte Anstieg des Besteuerungsanteils soll auch im Bereich des Altersentlastungsbetrags nachvollzogen werden. Mit der Anpassung soll ab dem Jahr 2023 der anzuwendende Prozentsatz nicht mehr in jährlichen Schritten von 0,8 Prozentpunkten, sondern von 0,4 Prozentpunkten verringert werden. Der Höchstbetrag soll beginnend ab 2023 um jährlich 19 Euro anstatt bisher 38 Euro sinken.
    • Gilt ab VZ 2023
    • Eine Berücksichtigung bei der Lohnsteuer allerdings erst – nach aktualisierter Planung – ab dem Jahre 2025
  • Vorab verabschiedete Regelungen über das Kreditzweitmarktförderungsgesetz:
    • Bei der Lohnsteuerberechnung wird die Reduzierung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung aufgrund der Kinderzahl ab 2024 berücksichtigt.
    • Die Änderung ist erstmals anzuwenden auf Arbeitslohn, der für einen nach dem 31. Dezember 2023 endenden Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird.
    • Eigentlich sollte ab 2024 ein umfassender elektronischer Datenaustausch zwischen den Unternehmen der privaten Kranken- und Pflegeversicherung, der Finanzverwaltung und den Arbeitgebenden eingeführt werden.
    • Diese Umstellung ist auf 2026 verschoben worden.

Unsere Live-Online-Seminare bieten Ihnen viele Vorteile

  • Sparen Sie sich Reisezeit und -kosten bei diesem Live-Online-Seminar: Nehmen Sie bequem von Ihrem Arbeitsplatz aus teil.
  • Stellen Sie Fragen über Ihr Mikro oder die Chat-Funktion und profitieren Sie von anderen Teilnehmenden bei diesem interaktiven Online-Seminar.
  • Praktisch: Sie können sich mit Personen aus verschiedenen Standorten gleichzeitig schulen lassen.

Teilnehmerkreis / Zielgruppe

Dieses Online-Seminar wendet sich an Entgeltabrechner, Mitarbeitende der Personalabteilung, HR-Manager*innen, Personalleiter*innen und Personalreferent*innen.

Dauer

Das Online-Seminar dauert zwei Stunden.

Technische Voraussetzungen

Die Online-Seminare finden mittels Microsoft Teams statt. Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen entnehmen Sie dem untenstehenden Link.

Bitte beachten Sie, dass die Buchung nur die in der Buchung aufgeführten Personen zur Teilnahme an dem Online-Seminar berechtigt.

Die Zugangsdaten zum Online-Seminar erhalten Sie vor Beginn des Online-Seminars in einer separaten E-Mail.

Bitte beachten Sie, dass Sie zur Teilnahme am Online-Seminar Kopfhörer, Lautsprecher o. Ä. benötigen.

Zu den Teilnahmevoraussetzungen von Microsoft Teams

Termine & Anmeldung

Bei drei oder mehr Teilnehmern aus einer Firma erhalten der dritte und alle folgenden Teilnehmer einen Rabatt von 10 Prozent auf den Seminarpreis.

Datum
Webinar­plattform
Referent
Seminar-
Nummer
Teilnahme­gebühr
Anmeldung

2024

  • 13.05.2024

    Je 15:00 bis 17:00 Uhr
24X-WCL05
  • 299 EUR
  • 299 EUR
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