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TÜV Rheinland: Private Elektrogeräte am Arbeitsplatz – darauf können Arbeitnehmer und Arbeitgeber achten

18.12.2023  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: TÜV Rheinland.

Draußen ist es dunkel und grau – für gute Laune bei der Arbeit können dann Weihnachtslieder sorgen. Auch ein aromatischer Früchtetee hebt die Stimmung. Und schleicht sich die Kälte von draußen trotz Heizung ins Büro, hilft ein Heizlüfter, der genau wie das Radio oder der Wasserkocher oft als privates Elektrogerät mit an den Arbeitsplatz gebracht wird.

Fakt ist aber auch: Elektrizität ist die häufigste Brandursache sowohl in Privatwohnungen als auch in Unternehmen.

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Unternehmer, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz sicherzustellen. Das gilt auch für private Elektrogeräte, die an den Arbeitsplatz mitgebracht werden. Aufgrund der damit verbundenen zusätzlichen Brandgefährdung muss der Arbeitgeber über die Geräte informiert sein und ihrer Verwendung zustimmen. — Dr. Ludwig Brands, Experte für Arbeitssicherheit bei TÜV Rheinland.

Sicherheits- und Prüfvorschriften beachten

Sowohl im Privathaushalt als auch bei der Mitnahme eines Elektrogeräts an den Arbeitsplatz ist die Sicherheit wichtig. Daher sollten nur Geräte angeschafft und genutzt werden, die das CE-Zeichen tragen. Dann kann davon ausgegangen werden, dass alle EU-weiten Anforderungen an Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz erfüllt sind. Da auch diese mitgebrachten Elektrogeräte zu zusätzlichen Gefährdungen am Arbeitsplatz führen können, müssen Unternehmen ihre Gefährdungsbeurteilung dahingehend überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Unabhängig davon müssen die Geräte vor dem Einsatz im Unternehmen nach der DGUV Vorschrift 3 geprüft werden. Diese Prüfung muss in der Regel alle zwei Jahre wiederholt werden. „Dies gilt auch, wenn die Geräte keine Arbeitsmittel sind – also z.B. nur in Teeküchen eingesetzt werden“, so Brands.

Gefährdungen vermeiden

Alle Geräte, die wie Heizlüfter oder Wasserkocher heiß werden, müssen mit ausreichendem Abstand zu brennbaren Materialien wie Papier, Textilien oder Kunststoffen sowie entzündlichen Flüssigkeiten positioniert werden. Zudem muss bei Heizlüftern für eine ausreichende freie Lüftung gesorgt und ein Wärmestau vermieden werden.

Alle elektrischen Geräte sollten nicht unbeaufsichtigt betrieben werden. Beim Verlassen des Büros empfiehlt es sich, diese abzuschalten und nachts oder am Wochenende den Stecker zu ziehen.

Sind schon alle Steckdosen belegt, sind Mehrfachstecker eine beliebte Lösung. Doch hierbei müssen Nutzer die zulässige Belastung beachten. Hängen mehrere Geräte oder sogar mehrere Mehrfachstecker hintereinander an derselben Steckdose, kann das zu Überlastung und Brandgefahr führen – zudem ist dies unzulässig. Das gilt umso mehr, wenn ein leistungsstarkes Gerät wie ein Heizlüfter mit über 1.000 Watt betrieben wird.

Neben der technischen Sicherheit sollten die Geräte und natürlich auch die Kabel nicht zu Stolperfallen werden. Daher müssen die innerbetrieblichen Verkehrswege, beispielsweise auf Fluren oder zwischen Tischen in Büros, freigehalten werden. Werden alle Sicherheitsvorschriften eingehalten, spricht nichts gegen private Elektrogeräte am Arbeitsplatz, wenn der Arbeitgeber informiert und mit der Nutzung einverstanden ist. —  Brands

Bild: ready made (Pexels, Pexels Lizenz)

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