06.07.2021 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: ECOVIS Webservice GmbH.
Alle Unternehmer und Unternehmerinnen können sponsern – und die Kosten für das Sponsoring als Betriebsausgabe steuerlich absetzen. Vorausgesetzt: Die finanzielle Unterstützung ist angemessen hoch. Das bedeutet, die Ausgaben sollten im Verhältnis zu den zu erwartenden Mehreinnahmen durch die Werbemaßnahme stehen.
Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass diese Voraussetzungen auch für Freiberufler gelten. Im verhandelten Fall hatten freiberufliche Sportärzte mit einem Jahresumsatz von rund 900.000 Euro einen Profisportler mit 100.000 Euro gesponsert. Das Gericht urteilte, dass die Form und Höhe der Unterstützung passte und als Investition für Mehreinnahmen der Sportärzte gelten kann, weil der Sportler öffentlichkeitswirksam auf das Sponsoring und die Dienstleistungen des Sponsors hinwies.
Bild: Pixabay (Pexels, Pexels Lizenz)
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