03.12.2024 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Deutsche Umwelthilfe e. V..
Demnach sieht die Bundesregierung für Produkte mit einer „besonderen Eignung für eine umweltbezogene Beschaffung“ die verpflichtende Berücksichtigung mindestens eines Umweltaspektes vor. Solch ein Aspekt kann beispielsweise Wiederverwendung, Langlebigkeit, Recyclingfähigkeit oder auch Energie-Effizienz sein. Bei allen anderen Produkten muss kein Umweltaspekt berücksichtigt werden, wenn stattdessen ein sozialer Aspekt beachtet wird.
Hierzu erklärt Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH:
Dieses neue Gesetz reicht nicht aus. Zum einen sind viel zu wenige Produkte als besonders geeignet für eine umweltbezogene Beschaffung eingestuft worden. Bauprodukte, Autos, Verpackungen, Elektrogeräte oder Batterien sind nicht dabei. Es ist außerdem völlig unzureichend, dass nur ein Umweltkriterium berücksichtigt werden muss. Das wird der Rohstoff- und Klimakrise nicht gerecht. Bei öffentlichen Ausschreibungen sollten weitreichendere Mindestanforderungen gestellt werden. Zudem besteht bei vielen Produkten die Gefahr, dass soziale und ökologische Belange, wie zum Beispiel faire Arbeitsbedingungen oder die Reparaturfähigkeit eines Produktes, gegeneinander ausgespielt werden können. Soziale und ökologische Aspekte sollten gleichermaßen verpflichtend sein.
Noch nicht entschieden wurde darüber, welche Produkte über eine Negativliste von der öffentlichen Beschaffung ausgeschlossen werden. Die DUH fordert eine deutliche Ausweitung der Beschaffungsverbote auf besonders klimaschädliche Produkte, wie zum Beispiel auf Einwegtüten aus allen Materialien, neue Ölheizungen oder Papierprodukte ohne den Blauen Engel.
Bild: Appolinary Kalashnikova (Unsplash, Unsplash Lizenz)
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