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Herbstzeit = Sorgenzeit?

17.10.2016  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: DIE FÜHRUNGSKRÄFTE e.V..

Wetterbedingte Verspätungen und Verkehrschaos sind im Job gefährlich!

Jeder kennt das Problem: Aufgrund wetterbedingter Umstände, wie Regen, Schnee, Glatteis und Kälte kommt es gerade im Herbst und Winter zu vielen Zugausfällen, Staus und Verspätungen. Wetter- und Verkehrschaos sorgen dann für Frust und Stress bei Arbeitnehmern und Angestellten sowie bei Arbeitgebern.

„Wer nicht rechtzeitig zur Arbeit erscheint, muss mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen“, darauf weist Diana Nier, Juristin und Fachanwältin für Arbeitsrecht beim Verband DIE FÜHRUNGSKRÄFTE - DFK, hin.

„Grundsätzlich sind die Mitarbeiter dafür verantwortlich, pünktlich zur Arbeit zu erscheinen. Arbeitnehmer tragen das sogenannte Wegerisiko“, so Anwältin Nier weiter. Daher müssen die wetterbedingten Umstände entsprechend eingeplant werden und man sollte sich auch regelmäßig über die Wetterlage informieren sowie zusätzliche Zeit für den Arbeitsweg berücksichtigen.

Ausnahmen sind hier aber denkbar, etwa wenn die Wettervorhersagen keine gravierenden Wetterkapriolen prognostiziert haben und diese praktisch unvorhergesehen und plötzlich eintreten.

„Eine Kündigung werden Mitarbeiter bei einmaliger Verspätung sicher nicht befürchten müssen. Eine Abmahnung kann aber etwa dann in Betracht kommen, wenn man sich nicht beim Arbeitgeber meldet bzw. einfach ohne Bescheid zu geben zu Hause bleibt“, warnt Nier.

Daher ist dringend anzuraten, den Arbeitgeber über die Verspätung umgehend zu informieren und sich mit ihm über das weitere Vorgehen abzustimmen.

So kann etwa der Arbeitgeber verlangen, dass die ausgefallene Arbeitszeit nachgeholt wird – sogar noch am selben Tag. Dies spielt insbesondere in Betrieben und Unternehmen eine Rolle, wo Terminsachen etc. erledigt werden müssen.

Kommt es zu Komplettausfällen, sind etwa Homeoffice oder aber Urlaubs- oder Freizeitausgleich denkbar. Dies muss aber konkret mit dem Arbeitgeber vereinbart und abgestimmt sein und darf keinesfalls eigenmächtig geschehen. Andernfalls drohen auch dann arbeitsrechtliche Konsequenzen.


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