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EU macht Weg frei für weltweiten Schutz der Wälder

24.05.2023  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).

Die in der Ratssitzung bestätigte Verordnung schafft EU-weit einheitliche, verbindliche Regelungen für entwaldungsfreie Lieferketten. Dazu regelt die Verordnung in allen EU-Mitgliedstaaten, dass die Rohstoffe Soja, Ölpalme, Rinder, Kaffee, Kakao, Kautschuk und Holz sowie daraus hergestellte Erzeugnisse nur dann in den Unionsmarkt ...

... ein- oder ausgeführt oder darauf bereitgestellt werden dürfen, wenn diese nicht mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen und gleichzeitig im Einklang mit den Gesetzen des Ursprungslands produziert wurden. Angesichts der etwa 10 Millionen Hektar Wald, die jährlich zerstört werden, betont Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: „Die Verordnung ist ein wichtiger Baustein für nachhaltige Landwirtschaft weltweit, mit positiven ökologischen und sozialen Effekten in den Herkunftsländern der Rohstoffe und Produkte. Die Wälder sind weltweit ein entscheidender Faktor im Kampf gegen die Klimakrise und den Verlust der Biodiversität. Unsere Aufgabe ist es, die Wälder für die Zukunft unserer Kinder und Enkel zu schützen. Mit der von der Bundesregierung maßgeblich geprägten Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten soll vermieden werden, dass Verbraucherinnen und Verbraucher mit ihren Einkäufen Entwaldung befördern.“

Nach der förmlichen Annahme der Verordnung durch die EU-Mitgliedstaaten folgt in den kommenden Wochen die Zeichnungszeremonie und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union. Am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung tritt die Verordnung in Kraft. 18 Monate später, also ab Ende 2024, müssen die neuen Regelungen dann angewendet werden.

Die Arbeit am nationalen Umsetzungsgesetz wurde bereits aufgenommen. Als Kontrollbehörde bereitet die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in Zusammenarbeit mit den Zollbehörden die Durchführung der Verordnung vor. Mit BMEL, BMUV, BMWK und BMZ fördern gleich mehrere Ressorts der Bundesregierung Unterstützungsmaßnahmen in Produzentenländern, die - erstmalig für eine EU-Verordnung - in einem strategischen EU-Rahmen gemeinsam mit anderen Mitgliedsstaaten und der EU-Kommission angegangen werden.

Über all diese Schritte informiert das BMEL im eigens eingerichteten nationalen Stakeholderforum für ‚Entwaldungsfreie Lieferketten‘. Knapp 200 Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft tauschen sich in diesem Forum über die Anforderungen an die unternehmerischen Sorgfaltspflichten und jeweiligen Lösungen aus. Damit kommt dem Forum eine zentrale Rolle zum Austausch über die nationale Umsetzung zu.

Mehr zu Entwaldung und entwaldungsfreien Lieferketten finden Sie hier.

Bild: Pixabay (Pexels, Pexels Lizenz)

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