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Betriebe ergreifen umfangreiche Maßnahmen gegen CoViD-19

28.10.2020  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

Knapp 90 Prozent der Betriebe in Deutschland wenden in der Corona-Krise unterschiedliche Maßnahmen zum Arbeits- und Infektionsschutz an. Erstellt ein Betrieb spezielle Regelungen und setzt sie um, hat sich fast immer die Geschäftsführung (98 Prozent) beteiligt.

Welche Maßnahmen ergriffen werden, hängt unter anderem von den spezifischen betrieblichen Bedingungen, der Betriebsgröße und dem Wirtschaftszweig ab. Ein differenziertes Bild zeichnet der baua: Bericht kompakt "Betrieblicher Arbeitsschutz in der Corona-Krise". Er beruht auf einer repräsentativen Betriebsbefragung von über 1.500 deutschen Betrieben vom August 2020, die das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gemeinsam durchgeführt haben.

Durch die Corona-Epidemie stehen die Betriebe aktuell vor der Herausforderung, ihre Beschäftigten vor CoViD-19-Infektionen zu schützen und gleichzeitig den Betrieb aufrecht zu erhalten. Mit der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel steht ihnen ein Instrument zur Verfügung, um Schutzmaßnahmen rechtssicher und professionell umzusetzen. Insgesamt wurden bei der IAB/BAuA-Befragung 14 betriebliche Schutzmaßnahmen abgefragt, von denen die Betriebe durchschnittlich 8 umsetzten. 83 Prozent der befragten Betriebe trafen Maßnahmen, um den Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Rund jeder dritte Betrieb baute Schutzscheiben ein, um Bereiche zu trennen. Jeder fünfte überprüfte seine Klima- und Lüftungsanlagen, wobei diese Frage für 60 Prozent der Betriebe nicht relevant war. Organisatorische Maßnahmen, um Kontakte der Beschäftigten untereinander zu verringern, trafen die Betriebe seltener, da hier die jeweiligen Tätigkeiten einen großen Einfluss haben. So hat etwa jeder dritte Betrieb seine Arbeits- und Pausenzeiten angepasst. Ein Viertel der befragten Betriebe gab an, in Folge der Corona-Krise Regelungen zur Telearbeit oder zum Homeoffice eingeführt oder erweitert zu haben.

Mit 88 Prozent stehen Maßnahmen, um die Handhygiene zu verbessern, an erster Stelle. Zudem haben 58 Prozent der Betriebe die Reinigungsintervalle für gemeinsam genutzte Räume und Arbeitsmittel verkürzt. Hohe Umsetzungswerte zeigen sich auch bei Maßnahmen, die auf allgemeine Verhaltensregeln abzielen, wie die Nies- und Hustenetikette oder das Fernbleiben vom Arbeitsplatz bei erkältungsähnlichen Symptomen. Über 80 Prozent der befragten Betriebe geben an, entsprechende Verhaltensregeln eingeführt und die Beschäftigten darüber informiert zu haben. Darüber hinaus haben 29 Prozent der Betriebe Maßnahmen für besonders schutzbedürftige Beschäftigte ergriffen und 22 Prozent Maßnahmen, die eine individuelle Belastung, etwa durch erhöhte Arbeitsintensität, berücksichtigen.

Ein Blick auf die Wirtschaftszweige zeigt, dass Unternehmen bei der Auswahl ihrer Maßnahmen differenziert und tätigkeitsbezogen vorgehen. So nutzen beispielsweise Beschäftigte im Bereich "Information und Kommunikation" mit 72 Prozent überdurchschnittlich oft Telearbeit und Homeoffice. In Bereichen mit vielen persönlichen Kontakten, beispielsweise "Gesundheit und Sozialwesen" oder "Gastgewerbe; Kunst, Unterhaltung und Erholung", setzen über 90 Prozent der Betriebe Mund-Nasen-Bedeckungen als Schutzmaßnahme am Arbeitsplatz ein.

"Es ist beeindruckend, was die Betriebe derzeit für den Arbeits- und Infektionsschutz leisten. Angesichts der aktuellen Situation kommt es darauf an, die Maßnahmen konsequent weiterzuführen und immer wieder sachgerecht anzupassen", sagt Isabel Rothe, Präsidentin der BAuA. Die aktuelle Betriebsbefragung ist die zweite der gemeinsamen Befragungen des IAB und der BAuA während der Corona-Epidemie. Weitere sind geplant. "Mit der regelmäßigen Befragung begleiten wir die Betriebe in der Krise. Dadurch können wir feststellen, wie sich die Herausforderungen und betrieblichen Maßnahmen im Lauf der Zeit verändern und wo möglicherweise Unterstützungsbedarf besteht.", erklärt Prof. Dr. Ulrich Walwei, Vizedirektor des IAB.

Bild: Ivan Samkov (Pexels, Pexels Lizenz)

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