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Abkehr von der Lebensstandardsicherung

30.08.2017  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Hans Böckler Stiftung.

Absenkung des Rentenniveaus: Neue WSI-Berechnungen illustrieren Konsequenzen

Wenn das Rentenniveau wie bislang vorgesehen gesenkt wird, wird es auch für qualifizierte Beschäftigte mit mittlerem Einkommen schwieriger, sich eine gesetzliche Rente deutlich oberhalb der Grundsicherungs- oder der Armutsgefährdungsschwelle zu erarbeiten. Das gilt insbesondere, wenn man statt des traditionellen Konzepts des „Eckrentners“ mit 45 Beitragsjahren mit Durchschnittsverdienst kürzere Versicherungsverläufe zugrunde legt, die heute und wahrscheinlich auch in Zukunft realistischer sind – insbesondere bei Frauen. Dass die Veränderungen erheblich sein werden, illustrieren neue Modellrechnungen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Drei von mehreren in einer Kurzstudie dargestellten Beispielen:

Beispiel 1:
Beim aktuellen Rentenniveau (rund 48 Prozent, gemessen am Durchschnittsentgelt) erhält eine Person, die als Alten- oder Krankenpfleger/in nach dem Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes bezahlt wird, nach gut 25 Beitragsjahren eine Rente, die höher ist als die Grundsicherung im Alter. Würde heute dagegen bereits das für das Jahr 2045 prognostizierte Rentenniveau von knapp unter 42 Prozent gelten, hätte die Pflegerin / der Pfleger erst nach rund 29 Beitragsjahren einen Rentenanspruch oberhalb der Grundsicherung, die 2015 bei durchschnittlich 747 Euro im Monat lag.

Beispiel 2:
Ein Rentner mit 45 Beitragsjahren in Vollzeit muss beim aktuellen Rentenniveau im Durchschnitt 11,42 Euro pro Stunde brutto verdienen, um die Grundsicherungsschwelle zu überschreiten. Gälte schon das für 2045 prognostizierte Rentenniveau, wären dafür mindestens 13,06 Euro nötig. Bei 35 Beitragsjahren in Vollzeit stiege der notwendige Stundenlohn von aktuell 14,68 Euro auf 16,79 Euro.

Beispiel 3:
Soll die gesetzliche Rente über der Armutsgefährdungsschwelle liegen, die nach den neuesten vorliegenden Daten von 2015 bei 942 Euro Monatseinkommen für einen Alleinstehenden liegt, fallen die notwendigen Stundenlöhne noch deutlich höher aus: Nach heutigem Stand und bei 45 Beitragsjahren in Vollzeit müssen im Durchschnitt 14,40 Euro verdient werden. Beim Rentenniveau des Jahres 2045 wären es 16,47 Euro. Rechnet man mit 40 Beitragsjahren in Vollzeit, betragen die nötigen Stundenlöhne sogar 16,20 bzw. 18,53 Euro.

„Eine Stabilisierung oder Anhebung des Rentenniveaus ist dringend geboten, um für alle Einkommensgruppen die Lohnersatzfunktion der Renten und damit die Legitimität der Rentenversicherung sicherzustellen“, schreibt WSI-Alterssicherungsexperte Dr. Florian Blank im Resümee seiner Studie. Beides sei akut gefährdet, wenn langjähriger Beitragszahlung keine gesetzliche Rente deutlich über Grundsicherungsniveau oder Armutsgrenze gegenübersteht. Damit würde die nach wie vor tragende Säule des deutschen Alterssicherungssystems weiter beschädigt.

Blanks Untersuchung zeigt auch, dass qualifizierte Beschäftigung zu Tariflöhnen beim aktuellen Rentenniveau einen verlässlichen Schutz vor Altersarmut bieten kann – eine lange Erwerbsbiografie vorausgesetzt. Das gilt vor allem in Bereichen wie der Industrie oder dem Öffentlichen Dienst. Viele Mindestlöhne wie auch der gesetzliche Mindestlohn sind hingegen zu niedrig, um damit auf eine gesetzliche Rente über dem Grundsicherungsniveau zu kommen – selbst bei ununterbrochener, 45jähriger Vollzeittätigkeit. So müsste eine Person, die zum gesetzlichen Mindestlohn beschäftigt wird, dafür beim heutigen Rentenniveau gut 60 Jahre arbeiten. Mit dem abgesenkten Rentenniveau des Jahres 2045 wären sogar mehr als 69 Beitragsjahre nötig. Wer den Branchenmindestlohn für Pflegerinnen und Pfleger erhält, braucht beim aktuellen Rentenniveau 55 Jahre. Mit dem Niveau des Jahres 2045 wären mehr als 62 Beitragsjahre erforderlich.

„Das Rentenniveau zu stabilisieren oder anzuheben ist kein Instrument zur Bekämpfung von Altersarmut bei Niedrigverdiensten oder stark fragmentierten Erwerbsverläufen“, betont WSI-Forscher Blank. „Entsprechende Reformen würden aber verhindern, dass sich immer mehr Menschen, für die das bislang kein Thema ist, um ihren Lebensstandard im Alter Sorgen machen müssen.“ Den Kreis der von Altersarmut Bedrohten nicht größer werden zu lassen, würde in einem zweiten Schritt auch eine zielgenaue Unterstützung von Risikogruppen erleichtern, argumentiert Blank.

Weitere Informationen:

Florian Blank: Das Rentenniveau in der Diskussion. (pdf)

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