Ausgabe 15/2016: »Wenn das Hausverbot wirkungslos ist ...«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
in Nordrhein-Westfalen erteilte unlängst ein Grundstückseigentümer dem Postboten Hausverbot und und versagte ihm somit den Zugang zu seinem auf dem Grundstück befindlichen Briefkasten.
Zwar können Sie als Haus- oder Grundstückseigentümer grundsätzlich auch ohne vorhergehendes Fehlverhalten ein Hausverbot aussprechen, bestimmte Dienstleister müssen Sie auf Ihrem Grundstück aber unter Umständen dulden. Darunter fallen zum Beispiel Mitarbeiter öffentlicher Einrichtungen, wie Strom- und Gasversorger, die auf Ihrem Grundstück durch das Verlegen von Leitungen Veränderungen vornehmen.
Führen diese Veränderungen zu einer Wertminderung des Grundstücks, können Sie für die Belastung Ihres Grundstücks eine Entschädigung erhalten. Welche Kriterien für die Bewertung der Höhe der Entschädigungen bei Leitungsrechten erfüllt sein müssen, erfahren Sie in unserem Seminar Praxisgerechte Bewertung von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten.
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Wie wirken sich Leitungsrechte und andere Belastungen auf den Grundstückwert aus?
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Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen
Ihre HGV-aktuell-Redaktion
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