21.08.2017 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Postbank AG.
Eine gute Nachricht: Die Mehrheit der Deutschen verfügt über eine zusätzliche Altersvorsorge – 71 Prozent legen Geld für ihren Ruhestand beiseite. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative TNS-Emnid-Umfrage im Auftrag der Postbank. Besonders beliebte Vorsorgewege sind die Betriebsrente (33 Prozent), die private Rentenversicherung (30 Prozent) und der private Vermögensaufbau (28 Prozent).
Eher beunruhigend ist hingegen die Tatsache, dass besonders häufig junge Befragte zwischen 16 und 29 Jahren auf eine zusätzliche Vorsorge verzichten. Nur knapp 39 Prozent unternehmen Anstrengungen, um ihre spätere Rente aufzubessern. Besonders fatal: Knapp 35 Prozent aller 16- bis 29-Jährigen befürchten finanzielle Einbußen im Alter und sorgen trotzdem nicht zusätzlich für den Ruhestand vor. Insbesondere junge Männer mit niedrigerem Bildungsabschluss und Einkommen steuern mit offenen Augen auf die Altersarmut zu. „Je jünger der Arbeitnehmer und je ferner das Renteneintrittsalter, desto größer fällt die zu erwartende Rentenlücke aus, das heißt die Differenz zwischen dem letzten Nettoeinkommen und der gesetzlichen Rente“, erläutert Karsten Rusch von der Postbank das Ergebnis.
„Offenbar bezweifeln viele junge Deutsche, dass sie aus eigener Anstrengung in der Lage sind, diese Lücke zu schließen – und unterlassen als Konsequenz jegliche Vorsorgeleistung.“ Statt „Vogel-Strauß-Taktik“ empfiehlt der Experte: „Junge Anleger sollten den Faktor Zeit für sich arbeiten lassen. Auch kleine, regelmäßige Sparbeiträge summieren sich über die Jahre und Jahrzehnte. Besonders, wenn sie gewinnbringend angelegt sind.“ Angesichts der aktuell niedrigen Anlagezinsen biete es sich an, einen Teil des Geldes in Wertpapieren anzulegen, etwa im Rahmen eines Fondssparplans, so Rusch weiter. Ein langer Anlagehorizont ist vorteilhaft, da Kurstiefs ausgesessen werden können. Immer lohnenswert sei es zudem, Zuschüsse vom Arbeitgeber und Förderungen vom Staat zu nutzen – zum Beispiel im Rahmen von vermögenswirksamen Leistungen.
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Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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