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Personalsuche bei Mindestlohnjobs: Anforderungen der Betriebe bei Neueinstellungen gestiegen

18.05.2016  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB).

Im Jahr 2015 gab es rund 122.000 sozialversicherungspflichtige Neueinstellungen mit einem Entgelt auf dem Mindestlohnniveau von 8,50 Euro. 37 Prozent der Betriebe berichten über Schwierigkeiten bei Neueinstellungen im Mindestlohnbereich – doppelt so viele wie im Vorjahr.

Diese Schwierigkeiten gehen mit gestiegenen Anforderungen an die Bewerber einher, wie die Stellenerhebung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigt.

Die Bedeutung von langfristigen Stellenbesetzungen hat bei den Neueinstellungen auf dem Mindestlohnniveau 2015 deutlich zugenommen: Während 2014 noch 57 Prozent der Stellen mit diesem Ziel ausgeschrieben wurden, waren es 2015 81 Prozent.

Für langfristig zu besetzende Stellen ist es aus Sicht der Betriebe besonders wichtig, möglichst gut geeignete Bewerber zu finden. Die veränderten Anforderungen der Betriebe spiegeln sich in der veranschlagten Dauer der Personalsuche wider: 2014 setzten die Betriebe noch durchschnittlich 23 Tage für die Suche bis zum gewünschten Arbeitsbeginn im Mindestlohnbereich an, 2015 lag diese Zahl bei 46 Tagen. Auch die Dauer bis zur Personalentscheidung bei Neueinstellungen im Mindestlohnbereich hat sich von 27 auf 51 Tage erhöht. Die Zahl der aus Sicht der Betriebe geeigneten Bewerber ist zurückgegangen.

Neben gestiegenen Anforderungen an das formale Qualifikationsniveau der Bewerber waren im Jahr 2015 auch bei deutlich mehr Stellen auf dem Mindestlohnniveau zusätzliche Kenntnisse und Fertigkeiten wie beispielsweise soziale Kompetenzen gefragt. 2014 wurden diese bei 10 Prozent der Stellen gefordert, 2015 lag der Anteil bei 19 Prozent.

„Die Arbeitgeber zeigen bei Besetzungsschwierigkeiten aber auch Kompromissbereitschaft“, erklären die IAB-Forscher. Vor allem in Bezug auf die geforderte Qualifikation und die Berufserfahrung machten sie Zugeständnisse.

Die IAB-Studie ist im Internet abrufbar unter http://doku.iab.de/kurzber/2016/kb1216.pdf.


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