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Neue Vorschriften: Was ändert sich zum Jahreswechsel?‎

07.01.2019  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: IHK für München und Oberbayern.

Steueränderungen, Verpackungsgesetz, Brückenteilzeit – Auch zum Jahreswechsel gibt es viele neue Regelungen, die Unternehmer und Selbstständige im Blick haben sollten. Darauf weist die IHK für München und Oberbayern hin.

Überblick für Unternehmer und Selbstständige

Neue Steuervorschriften sollen die private Nutzung von Fahrrädern sowie von Dienstwagen mit Elektro- und Hybridantrieben attraktiver machen. So muss der geldwerte Vorteil für die Überlassung eines betrieblichen Fahrrads oder E-Bikes vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer im neuen Jahr nicht mehr versteuert werden. Für die private Nutzung von Elektro- und bestimmter Hybriddienstwägen sinkt der monatlich zu versteuernde Wert auf ein Prozent des hälftigen Bruttolistenpreises statt bisher des vollen Preises.

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Auch Jobtickets und andere Zuschüsse des Arbeitgebers zur Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs für den regulären Arbeitsweg sind wieder steuerfrei. Außerdem wurden die Grundfreibeträge bei der Einkommensteuer sowie Sachbezugswerte und Pauschbeträge für Verpflegungs- und Übernachtungskosten im Ausland angepasst.

Mit dem neuen Verpackungsgesetz besteht erstmals für viele kleine und mittlere Firmen eine Registrierungspflicht, wenn sie Produkte größtenteils für Endverbraucher verpacken, importieren oder beispielswiese online verkaufen.

Zu den Neuerungen gehört auch die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar auf 9,19 Euro je Arbeitsstunde. Außerdem hat der Gesetzgeber für Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf befristete Teilzeit eingeführt.

Einen detaillierten Überblick über die vielen neuen Regelungen zum Jahreswechsel gibt die IHK auf ihrer Webseite. Diese finden Sie HIER.

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