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Meldestelle für Hinweisgeber: Vorteile, die Unternehmen kennen sollten

14.11.2022  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: pr-gateway.de.

Der Schutz von Whistleblowern in Deutschland ist bis heute nur unzureichend geregelt. So müssen hinweisgebende Personen mit Repressalien durch den Arbeitgeber rechnen. Eine interne Meldestelle für Hinweisgeber soll das zukünftig ändern.

Die Bundesregierung möchte Unternehmen per Gesetz dazu verpflichten, eine interne Meldestelle für Hinweisgeber einzurichten. Über vertrauliche Kanäle soll der Whistleblower dann Missstände an eine Ombudsperson melden können. Hierfür hat das Bundeskabinett im Sommer mit einem Regierungsentwurf das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) auf den Weg gebracht.

Es ist mit einer zügigen Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetztes ab Herbst 2022 zu rechnen. Das Gesetz soll dann drei Monate nach seiner Verkündung in Kraft treten. Spätestens im Frühjahr 2023 dürfte das Hinweisgeberschutzgesetz damit für Unternehmen ab einer Anzahl von 250 Mitarbeitenden Wirkung entfalten.

Firmen mit 50 bis 249 Beschäftigten genießen dagegen eine verlängerte Umsetzungsfrist bis 17. Dezember 2023.

Bei Nichtumsetzung drohen Geldbußen

Bei möglichen Verstößen gegen das Hinweisgeberschutzgesetz handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, die mit einer Geldbuße bestraft werden.

Mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 20.000 Euro muss rechnen, der keine interne Meldestelle einrichtet oder diese nicht betreibt.

Eine Geldbuße in Höhe von bis zu 100.000 Euro hat zu erwarten, wer eine Meldung oder die darauffolgende Kommunikation verhindert (oder dies versucht), wer verbotene Repressalien ergreift (oder dies versucht) oder wer vorsätzlich oder fahrlässig das Vertraulichkeitsgebot missachtet.

Weitere Vorteile einer internen Meldestelle für Hinweisgeber

Neben dem Abwenden von Geldbußen liegen die weiteren Vorteile einer internen Hinweisgeber Meldestelle für Unternehmen auf der Hand:

  • Missstände/Betrug aufdecken: Mit einer internen Hinweisgeber Meldestelle lassen sich mögliche Missstände/Betrugsfälle aufdecken, die ansonsten unentdeckt bleiben würden.
  • Reputations- und Finanzschäden verhindern: Jedes Unternehmen sollte ein ernsthaftes Interesse daran haben, eine interne Hinweisgeber Meldestelle einzurichten und diese intensiv zu bewerben. Denn mit ihr liegt es in der Hand des Unternehmens das Anliegen des Hinweisgebers zu bewerten und selbst darüber zu bestimmen, wie weiter verfahren wird. Wendet sich der Whistleblower dagegen direkt an die Öffentlichkeit drohen unmittelbar negative Meldungen in den Medien, Verkaufseinbußen und/oder sinkende Aktienkurse.
  • Vertrauen aufbauen: Zugleich stärkt eine interne Hinweisgeber Meldestelle das Vertrauen von Mitarbeitenden und externen Stakeholdern in das Unternehmen.
  • Prozessoptimierung: Unternehmen können Schwachstellen und Fehler identifizieren und beseitigen – das Unternehmen kann aus den eingegangenen Hinweisen lernen und wachsen.

Dritte mit interner Meldestelle für Hinweisgeber beauftragen

Als interne Meldestelle für Hinweisgeber dürfen auch Dritte beauftragt werden, an die sich die Beschäftigten wenden können. Bei Konzernen genügt eine Hinweisgeber Meldestelle für den gesamten Konzern. Neben der Einrichtung der Meldestelle sieht das geplante Gesetz auch die Ermöglichung eines persönlichen Treffens des Whistleblowers mit einer Ombudsperson vor. So wird die Anonymität des Hinweisgebers auch in Präsenz sichergestellt.

Das Hamburger Unternehmen Intelli Revolution bietet Betrieben eine intelligente Hinweisgeber Meldestelle, die alle Anforderungen erfüllt und alle Bedürfnisse der im Prozess Betroffenen berücksichtigt. Damit unterscheidet sich das Angebot des Familienunternehmens zu anderen Anbietern. Während die Mehrheit lediglich ein System zur Übermittlung von Hinweisen der Whistleblower zur Verfügung stellt, stellen die Hamburger auch eine inhaltliche Filterung und Plausibilitätsprüfung durch eine Ombudsperson sicher.

Bild: Noelle Otto (Pexels, Pexels Lizenz)

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