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Lieferkettengesetz-Risikoanalyse in der Praxis

28.06.2023  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: GS1 Germany.

Um den Schutz von Menschenrechten und der Umwelt in Wertschöpfungsketten zu fördern, gilt seit dem 1. Januar 2023 für die ersten Unternehmen in Deutschland das Lieferkettengesetz (LkSG). Die LkSG-Initiative Industrie und Handel veröffentlicht hilfreiche Guidelines.

Sukzessive werden sowohl im Zuge des Gesetzes als auch durch eine Zunahme der allgemeinen Lieferkettentransparenz immer mehr Unternehmen direkt oder indirekt hiervon betroffen sein. Beim LkSG geht es unter anderem um grundlegende Regularien zu Risikoanalysen, Präventionsmaßnahmen und Dokumentationspflichten. Hinsichtlich der Risikoanalyse sowie der Erkenntnisse zur Verfügbarkeit relevanter Daten in Unternehmen und deren Bewertung, veröffentlichte die von GS1 Germany moderierte „LkSG-Initiative Industrie und Handel“ nun umfassende Guidelines.

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Das Ergebnisdokument "Die LkSG-Risikoanalyse. Praktische Hinweise zu Prozess, Datengrundlage und Bewertung" bietet Unternehmen eine Unterstützung zur Durchführung der geforderten Risikoanalyse. Darin finden Interessierte praxisnahe Empfehlungen sowohl zur abstrakten Betrachtung als auch zur konkreten Ermittlung von Risiken. Darüber hinaus wurde die notwendige Datengrundlage behandelt und mit der Verfügbarkeit in Unternehmen verglichen. Zudem wurden Prinzipien aufgenommen, die bei der Bewertung von Risiken in den Lieferketten zur Anwendung kommen können. Da sich Risikoanalysen operativ unterschiedlich auswirken, bedarf es abschließend einer individuellen Bewertung der vorliegenden Experteneinschätzung im eigenen Unternehmenskontext.

Insgesamt beteiligten sich unter der Leitung von GS1 Germany zehn Unternehmen an der Entwicklung. Das Expertennetzwerk veröffentlichte zuvor ein ebenfalls frei verfügbares Fragebogenmodell. Der entsprechende LkSG-Fragebogen kann von Unternehmen im Rahmen der gesetzlich geforderten Risikoanalyse für Lieferanten-Selbstauskünfte eingesetzt werden, um Daten zu verifizieren und Lücken zu schließen. Beim im Dokument beschriebenen Risikoanalyseprozess kommt der Fragebogen bereits zum Einsatz. Florian Köhler, Nestlé Deutschland AG, sagt stellvertretend zum Engagement: „Wir verstehen die Risikoanalyse als Kernelement des LkSG. Sie liefert uns wichtige Erkenntnisse in unserem Geschäftsbereich sowie zu unseren Lieferketten. Einheitliche Kriterien bilden die Grundlage für die Vergleichbarkeit von Risiken und tragen zu einer effizienteren Ableitung von Maßnahmen bei. Dies schafft Freiraum für die eigentlichen menschenrechtlichen und umweltbezogenen Herausforderungen. Deshalb begrüßen wir den Austausch in unternehmensgreifenden Projektgruppen auf der neutralen Plattform von GS1 Germany.“

Und Antonia Wolf von tegut ergänzt: „In der Arbeitsgruppe wurden grundlegende Gedankengänge zur Bewertung von Risiken umfassend diskutiert und zusammengetragen. Der erarbeitete Leitfaden bietet insbesondere für Unternehmen, die zum ersten Mal vor der Herausforderung stehen, Risiken im Rahmen des LkSG zu bewerten, einen guten Überblick.“

Das junge Gesetz stellt Unternehmen weiterhin vor große Herausforderungen. Aufgrund der regulatorischen Dynamik ist zukünftig mit einem weiteren Standardisierungs- und Austauschbedarf in der LkSG-Initiative Industrie und Handel auf der Plattform von GS1 Germany zu rechnen. In die Betrachtungen können vermehrt europäische Ansätze wie die Corporate Sustainability Due Diligence Directive, oft auch als europäisches Lieferkettengesetz bezeichnet, fallen.

Bild: Steve Johnson (Pexels, Pexels Lizenz)

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