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Herbstzeit = Sorgenzeit? - Verkehrschaos und Verspätungen können arbeitsrechtliche Folgen haben

16.10.2017  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: DIE FÜHRUNGSKRÄFTE e.V..

Jetzt beginnt wieder die Zeit der Staus und Zugverspätungen. Kaum ein Verkehrsmittel ist vor wetterbedingten Verspätungen, Ausfällen etc. gefeit. Wetter- und Verkehrschaos sorgen dann für Frust und Stress bei Arbeitnehmern und Angestellten sowie bei Arbeitgebern.

"Wer zu spät kommt, den bestraft mitunter nicht nur das Leben, sondern es drohen ihm auch arbeitsrechtliche Konsequenzen", sagt Diana Nier, Juristin und Fachanwältin für Arbeitsrecht beim Verband DIE FÜHRUNGSKRÄFTE - DFK.

"Pünktliches Erscheinen liegt in der Verantwortung der Mitarbeiter: Arbeitnehmer tragen das sogenannte Wegerisiko", so Anwältin Nier. Wind und Wetter müssen also beim Weg zur Arbeit eingeplant werden. Auch sollte man sich regelmäßig über die Wetterlage informieren sowie zusätzliche Zeit berücksichtigen.

Ausnahmen sind natürlich denkbar, etwa wenn die Wettervorhersagen keine gravierenden Wetterkapriolen prognostiziert haben und diese praktisch unvorhergesehen und plötzlich eintreten.

"Eine Kündigung werden Mitarbeiter bei einmaliger Verspätung sicher nicht befürchten müssen. Eine Abmahnung kann aber etwa dann in Betracht kommen, wenn man sich nicht beim Arbeitgeber meldet bzw. einfach ohne Bescheid zu geben zu Hause bleibt", warnt Nier.

Daher rät Nier dringend, den Arbeitgeber über die Verspätung umgehend zu informieren und sich mit ihm über das weitere Vorgehen abzustimmen.

So kann der Arbeitgeber beispielweise verlangen, dass die ausgefallene Arbeitszeit nachgeholt wird - sogar noch am selben Tag. Dies spielt insbesondere in Betrieben und Unternehmen eine Rolle, wo Terminsachen etc. erledigt werden müssen.

Kommt es zu Komplettausfällen, sind etwa Homeoffice oder aber Urlaubs-oder Freizeitausgleich denkbar. Dies muss aber konkret mit dem Arbeitgeber vereinbart und abgestimmt sein und darf keinesfalls eigenmächtig geschehen. Andernfalls drohen auch dann arbeitsrechtliche Konsequenzen.

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