21.08.2024 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Pharma Deutschland e. V..
„Die Bundesregierung hat die drohende Doppelbelastung aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz und dem Gesetz zur Nachhaltigkeitsberichterstattung auf den 31. Dezember 2025 verschoben. Das ist eine gute Nachricht für die Unternehmen in Deutschland“, so Dorothee Brakmann, Hauptgeschäftsführerin von Pharma Deutschland. „Trotz der Bemühungen um eine Eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Vorgaben ohne nationale Verschärfungen bedeutet das CSRD jedoch eine zusätzliche bürokratische und finanzielle Belastung.“
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Denn die neuen Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung stellen die Pharmabranche nach wie vor erhebliche Herausforderungen. Der Aufwand für die Unternehmen ist beträchtlich. „Die EU-Kommission und die Bundesregierung dürfen die Bürokratieschraube nicht noch fester anziehen, sonst besteht die Gefahr, dass wertvolle Ressourcen von Forschung und Entwicklung abgezogen werden müssen, um den stetig steigenden Berichtspflichten nachzukommen“, erläutert Brakmann.
Insbesondere mittelständische Firmen, die schrittweise ab 2025 unter die Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung fallen, werden hierdurch massiv belastet. Dies ist für eine innovationsgetriebene Pharmabranche besonders kritisch.
„Unser Ziel muss es sein, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit in Einklang zu bringen“, so Brakmann weiter. „Wir sehen eine Nachhaltigkeitsberichterstattung daher grundsätzlich als Chance, um die vielfältigen Leistungen der Pharmaindustrie in diesem Bereich transparent zu machen. Aber das muss in einem Rahmen geschehen, der die unternehmerische Handlungsfähigkeit erhält und fördert.“
Bild: Robert-Owen-Wahl (Pixabay, Pixabay License)
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