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Ermahnung vs. Abmahnung

30.03.2017  — Rebecca Prelle.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

Ist eine Abmahnung wirklich nötig oder reicht auch eine Ermahnung? Tipps von Rebecca Prelle.

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Mussten Sie schon einmal eine Abmahnung verfassen? Ich habe schon einige geschrieben und frage mich jedes Mal aufs Neue: Muss das wirklich sein? Denn was viele – auch Führungskräfte – nicht wissen: Bei einem Fehlverhalten eines Mitarbeiters gibt es auch andere Mittel für einen Arbeitgeber als die Abmahnung, das wohl härteste Mittel vor der Kündigung.

Haben Sie schon einmal Gebrauch von der Ermahnung gemacht? Sie ist deutlich milder und verfehlt dennoch in der Regel nicht ihre Wirkung. Doch wo genau liegen die Unterschiede zwischen Ermahnung und Abmahnung?

Zunächst ist die Abmahnung ein Mittel mit Rechtswirkung: Wird wegen eines gleichen Verstoßes zum dritten Mal eine Abmahnung ausgesprochen, so ist der Arbeitgeber zur Kündigung berechtigt. Wichtig ist es hierbei, die Schriftform einzuhalten und den Mitarbeiter ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass ein erneutes Fehlverhalten arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung haben kann. Oft sind sich Mitarbeiter dessen gar nicht bewusst.

Eine Ermahnung kann auch mündlich erfolgen, wobei auch die Schriftform aufgrund der Beweisführung empfohlen wird. Sie hat keine rechtliche Wirkung: Ermahnen Sie jemanden also mehrfach, können Sie ihm deswegen nicht einfach kündigen. Eine Ermahnung bietet sich beispielsweise an, wenn ein Mitarbeiter immer zuverlässig arbeitet und ihm dann ein Fehltritt passiert, der voraussichtlich nicht wieder geschehen wird. So sprechen Sie ihn an und weisen ihn auf sein Fehlverhalten hin. Die Abmahnung bleibt als nächster Schritt für eventuelle weitere Fehltritte oder heftigere Vergehen.

Viele Mitarbeiter empfinden Abmahnungen als zu strenges Mittel, vor allem wenn es unverhältnismäßig scheint. Ich empfehle Ihnen deshalb, auch für das gute Betriebsklima, genau abzuwägen, ob eine Abmahnung wirklich nötig oder nicht auch eine Ermahnung ausreichend ist.

Ihre

Rebecca Prelle



Die Autorin:

Rebecca Prelle

Rebecca Prelle ist staatlich geprüfte Wirtschaftsassistentin für Fremdsprachen und Korrespondenz, Fremdsprachliche Sekretärin (bsb) und verfügt über ein Diplom in "International Administration and Management" (ESA). In ihrer über 10-jährigen Berufspraxis hat sich Rebecca Prelle außerdem in vielen Weiterbildungen u. a. zur Personalassistentin qualifiziert. Seit 2010 gibt sie ihr Fachwissen, insbesondere zu den Themen Selbstmanagement, Chefentlastung, Selbstmarketing und Personalassistenz in Fachpublikationen weiter. Zwei Jahre lang leitete sie zudem die Hamburger Regionalgruppe des European Management Assistants e. V. Im Oktober 2014 wurde sie, noch unter ihrem Mädchennamen Rebecca Stache, zur "Besten Sekretärin Deutschlands" gekürt. Rebecca Prelle arbeitet aktuell in einem großen internationalen Logistik-Unternehmen in Hamburg.





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