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Aon Hewitt: Interpretation des EIOPA-Stresstests zu Betriebsrenten ist praxisfern

27.12.2017  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Aon Hewitt GmbH.

Berater wirft europäischer Aufsichtsbehörde Panikmache vor:

„Stresstests können sinnvoller Bestandteil des Risikomanagements sein. Sie müssen aber praxisgerecht sein und die Ergebnisse sollten richtig interpretiert und kommuniziert werden. Sonst können sie sich absolut kontraproduktiv auswirken und sinnvolle Altersversorgung erschweren”, kritisiert Dr. Georg Thurnes, Chefaktuar des Beratungsunternehmens Aon Hewitt, die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA). Die Behörde hatte am 14.12.2017 die Ergebnisse ihres zweiten Stresstests für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) veröffentlicht. Daraufhin waren Schlagzeilen zu lesen, die von „verheerenden Unterdeckungen“ berichteten. Bis zu 700 Milliarden Euro würden zur Abdeckung von Betriebsrentenansprüchen fehlen.

„Selbstverständlich ist die augenblickliche Niedrigzinsphase für alle EbAV belastend. Der Stresstest unterstellt aber, dass ganz extreme Belastungen an einem Stichtag plötzlich und gesammelt auftreten und die Situation sich dann auf Dauer nicht mehr verändert. Hieraus tatsächliche Bedeckungslücken oder gar bedrohliche Auswirkungen für die Trägerunternehmen dieser EbAV abzuleiten ist praxisfern”, erläutert Thurnes. Seien Sanierungsmaßnahmen erforderlich, würden diese in der Regel behutsam, möglichst frühzeitig und vorbeugend über längere Zeiträume geplant und umgesetzt.

„Was will EIOPA erreichen?” fragt Thurnes. Die Behörde beuge Panik schürender Berichterstattung nicht aktiv vor und begünstige diese sogar durch die eigene Öffentlichkeitsarbeit. „Welche Schlüsse sollen der Normalbürger und der noch nicht Betriebsrente gewährende Unternehmer ziehen? Der oft und zurecht geforderten stärkeren Ausbreitung der betrieblichen Altersversorgung wird hier ein Bärendienst erwiesen”, stellt Thurnes abschließend fest.

Die vollständige Stellungnahme von Chefaktuar Dr. Georg Thurnes kann hier heruntergeladen werden: http://www.lbav.de/von-baeren-und-diensten/

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