20.07.2021 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Unternehmen und Soloselbstständige, die von Corona-bedingten Schließungen und Beschränkungen auch im dritten Quartal 2021 stark betroffen sind, erhalten weiterhin umfassende Unterstützung. Die Bundesregierung hat Mitte Juni die Verlängerung der zentralen Corona-Hilfsprogramme bis zum 30. September 2021 als Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus beschlossen.
Ab sofort können Betroffene, die als natürliche Personen selbstständig oder kurzfristig in den Darstellenden Künsten sowie unständig beschäftigt sind, Direktanträge auf Neustarthilfe Plus stellen. Die Antragstellung für Soloselbstständige, die als juristische Person organisiert sind und Anträge über prüfende Dritte stellen, startet in wenigen Wochen.
Auch die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III Plus zur Fixkostenerstattung im dritten Quartal 2021 startet in Kürze.
Neu im Programm der Neustarthilfe Plus ist:
Ergänzende Informationen zur Überbrückungshilfe III Plus, einschließlich Neustarthilfe Plus:
Die Verlängerung der Überbrückungshilfe III wird mit dem neuen Programm Überbrückungshilfe III Plus, inklusive der kürzlich gestarteten Neustarthilfe Plus, umgesetzt. Inhaltlich sind die Plus-Programme jeweils weitgehend deckungsgleich mit der Überbrückungshilfe III und der Neustarthilfe.
Bild: fudowakira0 (Pixabay, Pixabay License)
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