17.03.2020 — Jasmin Dahler. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Wussten Sie, dass die Mitarbeitermotivation steigt, wenn Mitarbeiter*innen mit den angebotenen Benefits zufrieden sind? Viele betrachten Benefits neben dem Gehalt sogar als wichtigstes Kriterium, um sich für einen Arbeitgeber zu entscheiden. Doch Achtung. Nicht jedes Benefits, welches Sie anbieten, verschafft Ihnen auch wirklich einen Vorteil auf dem Arbeitsmarkt. Arbeitnehmer*innen unterscheiden nämlich zwischen zwei Benefits. Die, die sie haben wollen und die, die sie als notwendig erachten.
Wenn Sie mit Vorteilen werben, die Bewerber*innen als notwendig erachten, verschenken Sie wertvolles Potenzial in der Mitarbeitergewinnung (und auch in der Mitarbeiterbindung). So sind eine moderne Arbeitsplatzgestaltung, Mitarbeiterevents, der Obstkorb und auch flexible Arbeitszeitmodelle insbesondere bei der jüngeren Generation mehr eine Selbstverständlichkeit, als ein wirklicher Bonus. Wir verraten Ihnen fünf Benefits, mit denen Sie wirklich punkten können.
Ob Jugendbetreuung, Umweltschutz oder andere soziale Projekte, jeder Mensch hat seine Herzensprojekte, für die er gerne mehr tun möchte, aber einfach keine Zeit hat. Bezahlte Freistellungstage bieten Arbeitnehmer*innen die Möglichkeit, an sozialen Projekten mitzuwirken und ihr Karma-Konto aufzufüllen. Ihnen ist es zu heikel Arbeitnehmer*innen gleich drei bis fünf Tag für ein soziales Projekt freizugeben? Dann fangen Sie klein an. Schließen Sie in Ihrem Unternehmen für einen Tag im Jahr die Türen und engagieren sie sich alle gemeinsam für ein vorher abgestimmtes soziales Projekt. Dass motiviert nicht nur die Arbeitnehmer*innen, sondern stärkt auch gleich noch den Teamgeist.
Das Tech-Unternehmen Basecamp bietet seinen Mitarbeiter*innen ein ganz besonderes Benefit. Da an heißen Sommertagen die Welt für alle ein wenig langsamer läuft, kürzt das Unternehmen von Mai bis August die Fünf-Tage-Woche auf vier Tage. In Deutschland wäre dieser Zeitraum etwas großzügig gefasst, aber verkürzte Wochen oder Tage an wirklich heißen Tagen erfreuen die hitzegeschädigten Arbeitnehmer*innen. Und keine Sorge, Ihre Mitarbeiter*innen werden trotzdem alles fertig bekommen. Wer verzichtet schon gerne auf Freizeit?
Viele Hundebesitzer*innen möchten ihren vierbeinigen Freund gerne mit zur Arbeit nehmen. Warum auch eigentlich nicht? Hunde senken den Stress und können unter den richtigen Bedingungen für ein super Betriebsklima sorgen. Mehr dazu lesen Sie hier.
Insbesondere junge Eltern stehen oft vor der Herausforderung, einen geeigneten Kitaplatz zu finden. Und was, wenn der Kindergarten überraschend geschlossen hat oder sich andere Engpässe ergeben. Der Schokoladenspezialist Storck bietet für solche Fälle ein Familienbüro mit Spielecke für die Kleinen an. Das ist natürlich nicht in jedem Unternehmen möglich, aber insbesondere wenn es um das Thema Kinderbetreuung geht, gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten um die Arbeitnehmer*innen zu unterstützen. Zum Beispiel bietet Sodexo einen Kinderbetreuungs-Pass an, der es Arbeitgebern ermöglicht, einen flexiblen Beitrag zu den Kinderbetreuungsausgaben zu leisten. Auch eine Kooperation mit einem Kindergarten in der Nähe des Arbeitsplatzstandortes ist durchaus eine denkbare Situation.
Mit der bAV können Arbeitnehmer*innen für den goldenen Lebensabend vorsorgen. Auf Sparbeiträge zur bAV müssen nämlich weder Steuern noch Sozialabgaben gezahlt werden und ist während der Ansparphase vor Pfändung geschützt.
Bild: Andrea Piacquadio (Pexels, Pexels Lizenz)
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Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
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Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
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Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
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Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
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