Ausgabe 10/2020: »Können Ruhepausen Arbeitszeit sein?«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
in der Regel gelten Ruhepausen nicht als Arbeitszeit und brauchen nicht vergütet werden. Doch jede Regel kennt Ausnahmen. So klagte sich ein Prager Feuerwehrmann bis hoch zum EuGH: Selbst in seiner Pause musste er jederzeit innerhalb von zwei Minuten einsatzbereit sein. Diese Einsatzbereitschaft wollte der Mann gerne bezahlt haben.
Bereitschaftszeit sah der EuGH bisher als Arbeitszeit an. Bis jetzt! Denn in diesem Fall ist das Urteil noch nicht gesprochen. Wenn der EuGH dem Feuerwehrmann aber Recht gibt, wird es auch eine Rechtsfrage für Deutschland.
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Bilder: Pixabay (Pexels, Pexels Lizenz) Mohamed Hassan (Pixabay, Pixabay License)