03.03.2020 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Hessisches Ministerium der Finanzen.
Das Gesetz trat zum 1. Januar 2019 in Kraft: Zu diesem Datum begannen die Aufzeichnungspflichten für Betreiber virtueller Marktplätze. Seit dem 1. März 2019 – also seit einem Jahr – können die Betreiber für Umsatzsteuerausfälle in Haftung genommen werden, wenn bei ihnen tätige Händler, die nicht dem Europäischen Wirtschaftsraum zugehörig sind, die Umsatzsteuer nicht abführen.
„Es war und ist für uns nicht hinnehmbar, dass ausländische Händler für ihre hier verkauften Waren keine Umsatzsteuer zahlen. Deshalb haben Baden-Württemberg und Hessen mit Nachdruck das Gesetz vorangetrieben. Es ist gut für die Steuergerechtigkeit und ein wichtiges Instrument gegen diejenigen, die beim Handel im Internet mit krimineller Energie die Umsatzsteuer umgehen“, sagte Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer. Das neue Gesetz, das Ende 2018 vom Deutschen Bundestag und dem Bundesrat verabschiedet wurde, geht auf eine gemeinsame Initiative von Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer und Baden-Württembergs Finanzministerin Edith Sitzmann zurück.
Schäfer erklärte: „Seit Inkrafttreten der neuen Regelung ist die Zahl der beim zuständigen Finanzamt Berlin-Neukölln registrierten Onlinehändler mit Sitz in China, Hongkong, Macao und Taiwan auf rund 29.000 gestiegen. Zum Vergleich: Als wir mit Baden-Württemberg unsere gemeinsame Gesetzesinitiative im Mai 2017 vorlegten, waren gerade einmal 430 Onlinehändler mit Sitz in China, Hongkong, Macao und Taiwan registriert. Rund 67mal so viele Registrierungen – das schlägt sich allein bei Onlinehändlern aus diesen Ländern schon jetzt deutlich im Umsatzsteueraufkommen nieder, das zwischen 2017 und 2019 von rund 30 Millionen Euro einen gewaltigen Sprung auf über 200 Millionen gemacht hat. Ein klarer Erfolg für unsere Initiative und ein überaus wichtiger Beitrag zu mehr Steuergerechtigkeit!“
Finanzministerin Sitzmann hält das Gesetz gegen Steuerbetrug im Onlinehandel vor allem mit Blick auf die gesetzestreuen Händlerinnen und Händler für geboten: „Wir sind es unseren Händlerinnen und Händlern schuldig, dass wir für faire Wettbewerbsbedingungen sorgen. Und auch die Kundinnen und Kunden sollen die Gewissheit haben, dass bei ihrem Kauf auf dem virtuellen Marktplatz alles korrekt und fair abläuft. Die neue Regelung trägt dazu bei."
Finanzminister Dr. Schäfer erläuterte: „Der Steuerbetrug geht meist auf das Konto der Onlinehändler, nicht der Marktplatzbetreiber. Mit der neuen Haftungsregel haben die Marktplatzbetreiber ein klares Interesse daran, bei sich für Ordnung zu sorgen. Dafür dürfen sie nur noch registrierte Händler zulassen. Davon profitieren der Staat, die Marktplatzbetreiber, die ehrlichen Anbieter und am Ende auch die Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich viel sicherer sein können, dass alles mit rechten Dingen zugeht.“ Dank der neuen Regelung müssen Marktplatzbetreiber nun noch genauer hinsehen, welche Aktivitäten ihre Internethändler auf der Plattform entfalten, so Schäfer weiter. „Eine Befreiung von der Haftung ist derzeit nur möglich, wenn der Plattformbetreiber eine Bescheinigung für einen Händler vorweisen kann, dass dieser steuerlich geführt wird. Das bedeutet, dass bisher steuerlich nicht erfasste Händler sich beim Finanzamt registrieren lassen müssen.“
„Steuergerechtigkeit, faire Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen und mehr Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher – das waren unsere Ziele, als wir 2017 unsere gemeinsame Initiative vorgestellt haben. Heute können wir sagen: Unser Einsatz hat sich gelohnt. Denn mit der in das Gesetz aufgenommenen Haftung der Online-Marktplatzbetreiber haben wir schon jetzt für mehr Fairness gesorgt, ein deutliches Signal gegen Steuerkriminalität gesetzt und wir sichern wichtige Mehreinnahmen für unser Gemeinwesen. Auch in der Zukunft werden wir an den richtigen Stellen ansetzen, um Steuergerechtigkeit beim Onlinehandel durchzusetzen“, so Finanzministerin Sitzmann und Finanzminister Schäfer abschließend.
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