Sehr geehrte Damen und Herren,
„Das große und hauptsächliche Ziel, weshalb Menschen sich zu einem Staatswesen zusammenschließen und sich unter eine Regierung stellen, ist also die Erhaltung ihres Eigentums,“ so formulierte es einst, im 17. Jahrhundert, der englische Philosoph John Locke.
Diese Aussage hat auch heute nicht an Aktualität verloren. "Eigentum verpflichtet", so steht es in Art. 14 (2) des Grundgesetztes. Dies gilt insbesondere für den Grundbesitz. Aus diesem Grund sollten Sie sich als Grundstückseigentümer mit den Grundsätzen des Grundstückrechts auseinandersetzten.
Sie verfügen bereits über Basiskenntnisse, haben aber noch Fragen zu einem eigenen Problemfall oder möchten Ihre Kenntnisse erweitern? Dann empfehlen wir Ihnen das Vertiefungsseminar "Ausgewählte Praxisfälle zum Grundbuchrecht und Grundstückskauf".
Eine schöne Weihnachtszeit wünscht Ihnen
Ihre HGV-aktuell-Redaktion
Leitungsrechte von Versorgungsunternehmen
Rechtliche Grundlagen zur Grundstücks- und Wegenutzung » |
Leitungsrechte von Versorgungsunternehmen
Rechtliche Grundlagen zur Grundstücks- und Wegenutzung » |
|
Leitungsrechte von Versorgungsunternehmen
Rechtliche Grundlagen zur Grundstücks- und Wegenutzung » |