15.12.2015 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: LBS Westdeutsche Landesbausparkasse.
Münster (LBS). Wer nach dem Jahreswechsel baut, muss sein neues Haus wärmer „anziehen“. Ab 1. Januar 2016 gelten in Deutschland neue Mindestanforderungen für die Dämmung und den Energieverbrauch bei Neubauten. Das regelt eine Verschärfung der Energieeinsparverordnung (EnEV). Für Neubauten steigen die Energiestandards künftig um 25 Prozent, die Dämmung soll um 20 Prozent verbessert werden. Die LBS rät künftigen Bauherren, die neuen Anforderungen bei der Planung zu berücksichtigen, da sie sich auch auf die Förderprogramme und damit auf die Finanzierung auswirken.
DWer sein Haus nicht ausreichend dämmt, belastet nicht nur seine eigene Geldbörse, sondern vor allem auch die Umwelt. Um die selbstgesteckten Klimaziele zu erreichen, hat die Bundesregierung in der EnEV Energiestandards festgelegt. Diese Anforderungen an Wärmedämmung und Anlagentechnik sind für alle beheizten oder klimatisierten Gebäude verbindlich.
Mit dem Jahreswechsel gelten für Neubauten verschärfte Bedingungen. Ein Haus muss dann 25 Prozent weniger Primärenergie pro Jahr verbrauchen als ein Haus, das nach der Verordnung von 2015 gebaut worden ist. Der Primärenergiebedarf bezieht sich dabei auf Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung.
Zudem steigen die Anforderungen an die Dämmung. Der Wärmeverlust eines Gebäudes an die Umgebung soll über eine dickere Dämmung noch einmal um 20 Prozent gesenkt werden. Die neue EnEV gilt für alle Neubauten, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige ab dem 1. Januar 2016 eingereicht wird. Falls keine Baugenehmigung oder -anzeige erforderlich ist, ist der Baubeginn ab dem 1. Januar 2016 maßgeblich.
Durch die EnEV werden Bauherren bereits seit 2009 dazu verpflichtet, erneuerbare Energien zu nutzen. Dabei sollten sie sich aber nicht mit den Mindeststandards begnügen. Laut LBS droht sonst die Gefahr, dass die neue Immobilie bereits kurz nach der Fertigstellung bautechnisch überholt ist. Wer jetzt schon nach zukünftigen Effizienzstandards baut, ist auf der sicheren Seite.
Außerdem sollten Bauherren den Zeitpunkt ihrer Antragstellung bzw. Bauanzeige genau im Blick haben, da sich die neue EnEV auch auf staatliche Förderprogramme auswirkt. So gilt zum Beispiel für KfW-Programme: Je geringer der Energieverbrauch des Neubaus, desto höher fällt die Förderung durch die KfW aus – sowohl in Form eines Tilgungszuschusses, als auch durch einen besonders niedrigen Zins.
Da künftig höhere Standards gelten, ändert die KfW ihr Förderangebot: Voraussichtlich schon ab April 2016 wird die Förderung für den Standard Effizienzhaus 70 eingestellt.
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