15.12.2015 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: co2online gGmbH.
Kleine Maßnahme, große Wirkung: 870 Millionen Kilowattstunden Heizenergie und 60 Millionen Euro Heizkosten könnten jedes Jahr gespart werden, würden sich Deutschlands Büroangestellte die Hände mit kaltem statt mit warmem Wasser waschen. Das ist genauso hygienisch, spart aber Energie. Denn beim Händewaschen ist nicht die Wassertemperatur entscheidend – sondern die Hände 30 Sekunden mit Seife zu reinigen. Mit einer Aktionswoche „Heizenergie sparen im Büro“ machen die deutschen Teilnehmer des Energiesparcups ab sofort auf die vielen kleinen Sparmöglichkeiten am Arbeitsplatz aufmerksam. Eine Woche lang informieren die Unternehmen ihre Mitarbeiter rund um das Thema Heizenergie. An dem von der Europäischen Kommission geförderten Energiesparwettbewerb beteiligen sich rund 150 kleine und mittlere Unternehmen aus ganz Europa.
„Unternehmer können selbst viel fürs Energiesparen tun. Aber entscheidend ist, dass sie auch ihre Mitarbeiter mit ins Boot holen. Denn allein durch einen aufmerksameren Umgang mit Energie lässt sich der Verbrauch in Büros um 15 Prozent senken“, erklärt Boris Demrovski, Projektleiter bei co2online. Dabei seien strenge Regeln oft fehl am Platze. „Viel besser ist es, Mitarbeiter gezielt zu informieren und zu motivieren. Und: Wenn durch die Mitarbeiter die Energiekosten sinken, sollten sie auch am Gewinn beteiligt werden.“
Rund 17 Millionen Büroangestellte gibt es in Deutschland. Wenn sich jeder von ihnen jeden Tag drei Mal die Hände mit warmem Wasser wäscht, entstehen dadurch rund 215.000 Tonnen CO2 im Jahr. Allein um eine Tonne CO2 zu kompensieren, müssen 80 Bäume gepflanzt werden. Das sind hochgerechnet rund 17 Millionen Bäume, um den CO2-Ausstoß durchs Händewaschen auszugleichen. Also ein Baum pro Büroarbeiter. Die Alternative: Die Hände kalt waschen – und am besten auch die anderen Tipps zum Energiesparen im Büro beachten.
Hinweis: Dem Rechenbeispiel liegt ein Gaspreis von 6,81 Cent/Kilowattstunde zugrunde.
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Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
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Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
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