Ausgabe 16/2013: »Auch das Grundbuch kann sich irren«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
die Besitzverhältnisse von enteigneten Grundstücken auf dem Gebiet der DDR sorgte nach der Wende für reichlich rechtlichen Klärungsbedarf. Dass solche Streitigkeiten bis in die Gegenwart reichen und auch Landesbehörden nicht vor falschen Annahmen gefeit sind, zeigt ein aktuelles Urteil des BGH (AZ V ZR 180/11).
Das Land Brandenburg war davon ausgegangen, dass sich das angeblich von der russischen Besatzungsmacht enteignete Grundstück im Landesbesitz befindet. Dies war auch so im Grundbuch eingetragen. Doch bei der damaligen Aneignung handelte es sich nicht um eine Enteignung, sondern lediglich um eine Beschlagnahmung durch die sowjetische Staatsmacht. Auch als 1950 das Gebäude an die DDR-Behörden übergeben wurde, änderte sich an diesem Status nichts: Ausdrücklich wurden damals Aussagen über Eigentumsverhältnisse außen vor gelassen.
Dieser Fall zeigt, dass das Grundstücksrecht oftmals komplizierter ist, als Landesbehörden meinen. Damit Sie sich Ihres Grundstücks sicher sein können, empfiehlt sich das aktuelle Praxis-Seminar und der angegliederte Intensivkurs:
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