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Verwalterzustimmung – auch im Schenkungsfall?

16.04.2013  — Hanno Musielack.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

Bekanntermaßen sieht § 12 des Wohnungseigentumsgesetzes vor, dass zur Veräußerung eine Verwalterzustimmung beizubringen ist. In einem Fall, welches das Kammergericht Berlin beschäftigte, wurde eine Eigentumseinheit schenkweise übertragen. Das Grundbuchamt verlangte die Verwalterzustimmung. Dagegen wandten sich die Schenker.

Das Gericht wies darauf hin, dass nach dem Inhalt der Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung eine Veräußerungsbeschränkung vereinbart sei. Unter Veräußerung falle nicht nur der Verkauf, sondern jede rechtsgeschäftliche Übertragung des Eigentums, mithin auch eine Schenkung. Etwas anderes gelte nur, wenn ausdrücklich in der Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung vom Verkauf die Rede sei, denn dies setze Entgeltlichkeit voraus. Also war die Verwalterzustimmung beizubringen (Kammergericht, Beschluss vom 24.05.12, MZM 2013, 239 ff).

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