Ausgabe 09/2017: »Kennen Sie Ihre Verpflichtungen?«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
"Eigentum verpflichtet", heißt es in Artikel 14 des Grundgesetzes.
Dies gilt selbstverständlich auch für Grundstückseigentum. Daher gehen mit dem Besitz eines Grundstückes auch grundstücksbezogene öffentliche Abgaben einher, so zum Beispiel Erschließung- und Ausbaubeiträge.
Erfahren Sie in unserem Seminar "Rechte und Pflichten von Grundstückseigentümern gegenüber Gemeinden", welche konkreten Rechte und Pflichten Sie als Grundstückseigentümer gegenüber der Gemeinde haben und wie Sie Sanierungsausgleichsbeträge ermitteln können.
Kennen Sie Ihre Rechte und Pflichten!
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So lassen sich grundstücksbezogene öffentliche Abgaben ermitteln!
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Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen
Ihre HGV-aktuell-Redaktion
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