Ausgabe 17/2016: »Wenn zwei Wege sich kreuzen ...«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
wenn zwei Wege sich kreuzen, dann verändert sich für beide Seiten etwas.
Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten: Man teilt sich den Weg und geht einvernehmlich gemeinsam weiter. Man meidet den Kontakt zu dem anderen und jeder schlägt schnellstmöglich einen anderen Weg ein. Oder: Man streitet sich, wer den Weg (wann) weiter benutzen darf.
Wenn sich die Wege eines Grundstückeigentümers mit denen eines Versorgungsunternehmens kreuzen und man sich nicht auf einen gemeinsamen Weg / eine gemeinsame Wegenutzung einigen kann, dann ist es sinnvoll, seine Rechte und Pflichten zu kennen.
In unserem Seminar "Leitungsrechte von Versorgungsunternehmen" erfahren Sie daher, welche Nutzungsrechte Sie als Versorgungsunternehmen nach aktueller Rechtssprechung an Privatgrundstücken haben und welche Duldungspflichten Sie als Bauträger oder Planer akzeptieren müssen, wenn Leitungen durch Ihr Grundstück verlaufen.
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Diese rechtlichen Grundlagen zur Grundstücks- und Wegenutzung gilt es zu beachten!
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Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen
Ihre HGV-aktuell-Redaktion
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