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ZIA begrüßt Entscheidung der Koalitionsspitze für Wohnortzuweisung

25.04.2016  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA).

Die Große Koalition hat sich auf ein neues Integrationsgesetz geeinigt, das auch eine Wohnortzuweisung für Flüchtlinge enthält. Der ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V. begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich.

„Bereits seit mehreren Monaten haben wir uns für eine Wohnortzuweisung von Flüchtlingen eingesetzt. Dieses Instrument kann dazu dienen, die Planbarkeit für Kommunen zu erhöhen“, erklärt Rolf Buch, Vorsitzender der ZIA-Plattform Wohnen. „Dennoch kann die Wohnortzuweisung nur ein erster Schritt in Richtung einer durchdachten gelenkten Flüchtlingsverteilung sein“, fügt Buch an. Ein entsprechendes Vorbild für einen Verteilungsschlüssel hat der ZIA in dem neuen empirica-Gutachten „Verteilung der Flüchtlinge in Deutschland“ vorgelegt. „Wir müssen davon ausgehen, dass rund 1,5 Millionen anerkannte Flüchtlinge dauerhaft in Deutschland bleiben werden. Die zusätzliche Anzahl an Erwerbsfähigen kann dazu beitragen, durch Bevölkerungsrückgänge geschwächte Regionen wieder zu stärken. Auf der anderen Seite dürfen Städte und Gemeinden, in denen der Immobilienmarkt aufgrund der innerdeutschen Bevölkerungswanderung in den letzten Jahren enorm angespannt ist, nicht weiter überfordert werden“, sagt Buch.

Aktuelle ungelenkte Verteilung führt zu Überlastung der angespannten Wohnungsmärkte

Gemäß des empirica-Gutachtens führt die aktuelle ungelenkte Verteilung demnach zu einem Anstieg des Neubaubedarfs etwa in Frankfurt um 135 Prozent. In Stuttgart müssen 105 Prozent mehr Wohnungen errichtet werden, in München 100 Prozent. In Köln (61 Prozent), Hamburg (60 Prozent) und Berlin (54 Prozent) sind die Anstiege des Neubaubedarfs durch Flüchtlinge ebenfalls signifikant.

„In diesen Städten laufen die Fertigstellungszahlen bereits heute dem eigentlich benötigten Bedarf durch die demographische Entwicklung hinterher“, erklärt Buch. „Die nun vereinbarte Wohnortzuweisung kann in Kombination mit einem neuen kapazitätsorientierten Verteilungsschlüssel diesen Druck etwas reduzieren und mehr Zeit für dringend benötigten Wohnungsneubau in den Regionen schaffen.“ Dafür müsse aber auch das regulatorische Umfeld für den Mietwohnungsneubau verbessert werden.

„Wir können nicht auf der einen Seite darüber diskutieren, wie wir in kürzester Zeit ausreichend bezahlbaren Wohnraum anbieten können, um dann auf der anderen Seite mit neuen Regulierungsansätzen wie dem Zweite Mietrechtsnovellierungspaket des Bundesjustizministeriums konfrontiert zu werden. Dadurch werden Investoren verschreckt. Dabei benötigen wir gerade jetzt privatwirtschaftliches Engagement“, meint Buch. Zudem weist der ZIA auf unkalkulierbare Wanderungsströme nach Ablauf der Wohnortzuweisung hin.

„Sobald die Frist für die Wohnortzuweisung ausläuft, müssen wir von einer erneuten innerdeutschen Bevölkerungswanderung ausgehen. Ziel könnten dann wieder die angespannten Schwarmstädte sein. Darauf müssen wir uns vorbereiten. Projekte, die wir aktuell planen, werden erst in zwei bis drei Jahren bezugsfertig sein“, sagt Buch. „Den Handlungsbedarf gibt es also heute!“

Das vollständige empirica-Gutachten können Sie hier kostenfrei herunterladen: http://www.zia-deutschland.de/presse/pressemitteilungen/aktuelle-fluechtlingsverteilung-ueberfordert-wohnungsmaerkte-der-deutschen-grossstaedte/



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