Ausgabe 34/2014: »Grundstücke und Versorgungsleitungen: Wer darf was?«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
manchmal kommt es knüppeldick: Da besitzen Sie ein schönes, großes Grundstück mit einem Haus darauf, haben einen gepflegten Garten angelegt und alles ist in bester Ordnung. Der Haken: Ihr Grundstück grenzt an eine bis dato ungenutzte Wiese. Und jetzt sollen dort Wohnhäuser entstehen.
Abgesehen davon, dass Sie dadurch über einen längeren Zeitraum Beeinträchtigungen durch Baulärm und Ähnliches erleiden, müssen diese Häuser natürlich auch mit Wasser und Elektrizität versorgt werden. Und die Leitungen sollen ausgerechnet über Ihr Grundstück verlegt werden.
Logischerweise passt Ihnen das nicht – doch hätte eine Klage Aussicht auf Erfolg? Oder müssen Sie diesen Eingriff hinnehmen? Welche Regeln sind wann für welche Partei anwendbar? Fundierte Antworten auf diese Fragen erhalten Sie ausführlich im Seminar:
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Lernen Sie in diesem Seminar, welche Bedingungen für neue Leitungen gelten und wie die Regeln für den Bestandsschutz sind.
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Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen
Ihre HGV-aktuell-Redaktion
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Haben Sie immer die richtige Antwort parat! Nach diesem Seminar schreckt Sie im Immobiliengeschäft keine Steuerfrage mehr. |
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