Ausgabe 12/2013: »Umsatzsteuerfragen in der Immobilienwirtschaft«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
in der Immobilienwirtschaft gibt es etliche umsatzsteuerrechtliche Berührungspunkte. Bereits beim Erwerb einer Immobilie oder aber bei der Bebauung eines Grundstücks stellt sich die Frage der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung – Vorsteuerabzug? Ist kein Vorsteuerabzug gegeben, so ist die ausgewiesene Umsatzsteuer ein Kostenbestandteil im Rahmen der Immobilienbewirtschaftung.
Daneben ist im Rahmen der laufenden Verwaltung zu klären, wie vermietet werden soll, umsatzsteuerpflichtig oder frei? Dann ist bei einer Nebenkostenabrechnung wiederum fraglich, wie mit der Umsatzteuer zu verfahren ist und zu guter Letzt ist bei der Veräußerung ebenfalls die Umsatzsteuerfrage zu klären.
Wird erst im Rahmen einer Steuerprüfung, sog. Betriebsprüfung seitens des Finanzamts, die Umsatzsteuerfrage geklärt, ist es für den Steuerpflichtigen u.U. zu spät, die Steuernachzahlung beträgt 19% der Bemessungsgrundlage zuzüglich 6% Zinsen p.a.
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