Ausgabe 40/2010: »So vermeiden Sie Fehler in der Betriebskostenabrechnung«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
seit vielen Jahren ist Herr B. schon Vermieter. Mit seinen Mietern hatte er so gut wie noch nie Ärger. Schon immer hat er darauf geachtet, dass in seinem Haus unkomplizierte junge Paare ohne Kinder, die ein doppeltes Einkommen haben, wohnen. Doch letztes Jahr waren seine Mieter auf einmal gar nicht mehr so unkompliziert. Diese haben nämlich Fehler in der Betriebskostenabrechnung entdeckt und eine Beschwerde eingelegt.
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