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Landesschlichtungsgesetzez

05.10.2010  — none .  Quelle: none.

Reich: Bilanz des Landesschlichtungsgesetz fällt positiv aus

"Durch das Anfang 2009 in Kraft getretene Landesschlichtungsgesetz hat die rheinland-pfälzische Landesregierung zur Intensivierung der außergerichtlichen Streitbeilegung beigetragen. Vor diesem Zeitpunkt stand es den Parteien in Nachbarrechtsstreitigkeiten oder in Streitigkeiten wegen Ehrverletzungen frei, sich vor dem Gang zu Gericht gütlich zu einigen. Durch das Landesschlichtungsgesetz müssen die Beteiligten eine Schlichtung versuchen, bevor die Erhebung einer Klage zulässig ist", hob Justizstaatssekretärin Beate Reich anlässlich der Jahresfortbildung der Schiedsleute in Boppard hervor.

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Die Staatssekretärin zog eine positive Bilanz bezüglich des Landesschlichtungsgesetzes. "Nach den vorliegenden Zahlen wurden in den Verfahren der nachbarrechtlichen Streitigkeiten und der Verletzungen der persönlichen Ehre mehr als die Hälfte der Fälle außergerichtlich abgeschlossen. Das ist ein sehr gutes Ergebnis, denn jeder erfolgreich geschlichtete Streit muss nicht mehr bei den Gerichten verhandelt werden und trägt damit zu deren Entlastung bei", so Reich.

Das Landesschlichtungsgesetz schreibt für bestimmte Nachbarrechtsstreitigkeiten und für Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre grundsätzlich vor, dass die Erhebung einer Klage vor Gericht erst zulässig ist, wenn vorher ein obligatorisches Schlichtungsverfahren vor einer Schiedsperson oder einer anderen Gütestelle durchgeführt wurde.

Die Staatssekretärin bedankte sich bei den anwesenden Schiedsleuten. "Sie alle verfügen über die notwendigen Voraussetzungen, um das Amt des Schiedsmannes oder der Schiedsfrau auszuüben. Dazu gehören neben dem Ansehen in Ihrer Gemeinde auch Geduld, Durchsetzungsvermögen, Kommunikationsbereitschaft und die Befähigung zur Streitschlichtung. Ihr Ehrenamt ist von erheblicher Bedeutung für die Wahrung des Rechtsfriedens in unserem Lande. Für Ihren Einsatz danke ich Ihnen."


Information: Verfahren im Bereich der nachbarrechtlichen Streitigkeiten

In diesem Bereich sind im Kalenderjahr 2009 bei den rheinland-pfälzischen Schiedspersonen 671 obligatorische Schlichtungsverfahren beantragt und 653 Verfahren von ihnen erledigt worden. Hiervon konnten 343 Schlichtungsverfahren (= 52,53 %) erfolgreich abgeschlossen werden, während in 310 Fällen (= 47,47 %) das Schlichtungsverfahren gescheitert ist.


Verfahren im Bereich der Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre

In diesem Bereich sind im Kalenderjahr 2009 bei den rheinland-pfälzischen Schiedspersonen 200 obligatorische Schlichtungsverfahren beantragt und 200 Verfahren von ihnen erledigt worden. Hiervon konnten 101 Schlichtungsverfahren (= 50,50 %) erfolgreich abgeschlossen werden, während in 99 Fällen (= 49,50 %) das Schlichtungsverfahren gescheitert ist.

Quelle: Ministerium der Justiz, Rheinland-Pfalz
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