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Lieferantenerklärung

Eine Lieferantenerklärung erbringt den Nachweis der Präferenzursprungseigenschaft einer Ware bei Lieferungen innerhalb der Europäischen Union. Bei Warenbewegungen außerhalb der EU sind keine Lieferantenerklärungen möglich. Ausnahmen existieren beispielsweise nur bei Waren mit türkischem Ursprung.

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Formvorschriften von Lieferantenerklärungen

Die Lieferantenerklärung kann grundsätzlich auf folgenden Dokumenten erfolgen:

  • Lieferantenerklärung auf einem eigenen Formular,
  • Lieferantenerklärung als Angabe auf der Rechnung oder dem Lieferschein,
  • Lieferantenerklärung auf einem sonstigen Handelspapier.

Lieferantenerklärungen müssen im Original unterzeichnet werden. Davon kann jedoch in den folgenden beiden Fällen abgewichen werden:

  • Die Lieferantenerklärung wurde mit dem Computer erstellt.
  • Der für die Lieferantenerklärung Verantwortliche ist eindeutig identifizierbar und der Lieferant übernimmt die volle Haftung für die Ursprungseigenschaft und erklärt dies schriftlich.

Der Wortlaut einer Lieferantenerklärung ist verbindlich vorgegeben. Es empfiehlt sich daher die Nutzung der folgenden Muster für eine Lieferantenerklärung.

Muster für eine Lieferantenerklärung nach VO (EG) Nr. 1207/2001 für Warenlieferungen innerhalb der Gemeinschaft

Download beim Bundesministerium der Finanzen:
Muster Lieferantenerklärung für Waren mit Ursprung

Download beim Bundesministerium der Finanzen:
Muster Lieferantenerklärung für Waren ohne Ursprung

Rechtsgrundlage für die Lieferantenerklärung

Die Rechtsgrundlagen für die Lieferantenerklärung ist die Verordnung (EG) Nr. 1207/2001 des Rates vom 11. Juni 2001 (berichtigt im Amtsblatt (EG) Nr. L 170 vom 29. Juni 2002; geändert mit Verordnung (EG) Nr. 1617/2006 Amtsblatt (EG) Nr. L 300 vom 31. Oktober 2006, geändert mit Verordnung (EG) Nr. 75/2008 Amtsblatt (EG) Nr. L 24 vom 29. Januar 2008).

Bilder: FirmBee (Pixabay, Pixabay License) Rawpixel (Rawpixel, rawpixel Lizenz)

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