Stand: 21.11.2014
Carnet ATA (ATA = „Admission Temporaire / Temporary Admission“) ist ein von über 60 Staaten anerkanntes Zolldokument. Das Carnet ATA ist ein internationales Zollpassierscheinheft für die vorübergehende abgabenfreie Einfuhr und Ausfuhr von Waren in ein Drittland. Hauptanwendungsgebiete des Carnet ATA sind Messegüter, Berufsausrüstungsgegenstände, Warenmuster sowie Waren zu wissenschaftlichen, sportlichen und kulturellen Zwecken.
Das Carnet ATA kann anstelle einzelner innerstaatlicher Papiere für die Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr verwendet werden kann.
Voraussetzungen für die Nutzung eines Carnet ATA sind, dass die ein- bzw. ausgeführten Waren
Ein Carnet ATA wird in Deutschland von den Industrie- und Handelskammern (IHK) ausgestellt. Dieses kann ausschließlich von im Handelsregister eingetragenen Unternehmen, nicht handelsregisterlich eingetragenen Gewerbebetrieben, natürliche und juristische Personen sowie für Behörden beantragt werden, die ihren Sitz oder Wohnsitz im Kammerbezirk haben.
Ein Carnet ATA gilt grundsätzlich ein Jahr; eine Verlängerung ist nicht möglich. Nach Ablauf der Gültigkeit oder nach Abschluss der Transaktionen muss ein Carnet ATA an die IHK zurückgegeben werden.
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