Ausgabe 42/2015: »Entscheiden Sie sich richtig!«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
als Personalleiter sind Sie dafür verantwortlich, dass Ihre Mitarbeiter das AGG sowohl kennen als auch danach handeln. Das Allgemeine Gleichstellungsgesetz besagt, dass weder aktuelle noch zukünftige Mitarbeiter aufgrund benachteiligender Kriterien – wie z. B. Herkunft, Religionszugehörigkeit oder Behinderung – diskriminiert werden dürfen.
Gerade bei Einstellungen oder Beförderungen müssen Sie also darauf achten, die möglichen Kandidaten nicht aufgrund ihres Alters oder Geschlechts auszuschließen. Nur, wenn es zwingende Gründe gibt, eine Stelle beispielsweise weiblich zu besetzen, macht das AGG eine Ausnahme. Eindeutig sind solche Situationen allerdings leider selten und im schlimmsten Fall kann eine falsche Entscheidung zur Klage führen und Ihr Unternehmen viel Geld kosten.
Setzen Sie sich deshalb unbedingt umfassend mit dem AGG und seinen Besonderheiten auseinander – am besten in folgendem Seminar:
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