Ausgabe 34/2015: »Dauerbrenner demografischer Wandel«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
wir kennen sie doch alle, die Dauerbrennerthemen, über die man ständig und überall stolpert – Stichwort demografischer Wandel. Neben der Frage, wie man am besten den Fachkräftemangel bekämpft, geht es im Personalbereich vor allem darum, wie die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmer auch bis ins hohe Alter erhalten werden kann.
Ein wichtiges Instrument, mit dem der Übergang in die Rente flexibel und die individuelle Arbeitsleistung am Ende des Erwerbslebens verträglich gestaltet werden kann, ist die Altersteilzeit.
Auch in den Tarifverträgen der Metall- und Elektroindustrie findet dieser Aspekt Berücksichtigung: Zum 1. April 2015 ist der neue Tarifvertrag zum flexiblen Übergang in die Rente (TV FlexÜ) in Kraft getreten. In den Betrieben muss er spätestens ab 2016 zur Anwendung kommen.
Welche Regelungen unverändert bleiben und welche aktuellen Änderungen der TV FlexÜ mit sich bringt, erläutert Ihnen Rechtsanwalt Stephan Kallhoff ausführlich im halbtägigen Praxis-Seminar:
AnzeigeDie tarifliche Altersteilzeit in der Metall- und Elektroindustrie |
Der neue Tarifvertrag zum flexiblen Übergang in die Rente (TV FlexÜ) |
Zum 1. April 2015 ist der neue Tarifvertrag FlexÜ in Kraft getreten. Spätestens ab 2016 muss er in den Betrieben zur Anwendung kommen. Bereiten Sie sich JETZT darauf vor!
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