Ausgabe 47/2013: »Sekt oder Selters - steuerpflichtig oder nicht?«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
eine Flasche Sekt, ein elegantes Abendessen, ein Kunstwerk, ein Auto, eine schöne Reise? - Arbeitgeber können ihre Angestellten mit diversen Sachzuwendungen bedenken und kommen dabei mitunter auch auf ganz abwegige Geschenk-Ideen. Bei Zuwendungen aller Art ist aber stets auch die steuerliche Seite zu berücksichtigen: Handelt es sich um Arbeitslohn, um eine Aufmerksamkeit, um eine Zuwendung im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers oder vielleicht um etwas dazischen? Eine Geschäftsessen kann beispielsweise unter bestimmten Bedingugen steuerpflichtig sein, unter anderen aber nicht.
Hier lohnt es sich, ins Detail zu gehen!
Welche Grundannahmen bei der steuerlichen Bewertung von Sachzuwendungen gelten und welche Voraussetzungen für Besteuerung oder Steuerfreiheit gelten - all das vermitteln Ihnen unsere Experten ganz kompakt im eintägigen Praxis-Seminar:
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