Ausgabe 30/2023: »CBAM-Know-how für Ihren Erfolg«
Ausgabe 30/2023: »CBAM-Know-how für Ihren Erfolg«
Sehr geehrte Damen und Herren,
möchten Sie die Zukunft gestalten und sich gleichzeitig Wettbewerbsvorteile sichern? Dann informieren Sie sich rechtzeitig zum CO2-Grenzausgleichssystem CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism)!
Ab dem 10.10.2023 gilt das CBAM für Importeure besonders emissionsstarker Warengruppen wie Zement, Strom, Düngemittel, Eisen, Stahl, Aluminium und mehr. Auch kleine Importe (z. B. Aluminiumfolie, Stahlnägel) sind zu melden! Weitere Warengruppen sollen in Zukunft folgen. Erfüllen Sie Ihre Berichtspflichten und lernen Sie von unserem Experten, wie Sie diese Herausforderung souverän meistern.
In unserem praxisorientierten Online-Seminar erhalten Sie Schritt-für-Schritt-Anleitungen für die quartalsweise Berichterstattung ab Oktober 2023 und werden bestens auf die bevorstehende CBAM-Zertifikate-Erwerbspflicht ab Januar 2026 vorbereitet. Gehen Sie bestens informiert in die Zukunft und melden Sie sich jetzt an!
Live-Online-Seminar: CO2-Grenzausgleichssystem CBAM | ||
Neue Berichtspflichten ab Oktober 2023 |
✔ Einführung von CBAM – Ziele, Fristen und Unternehmerpflichten |
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