Ausgabe 15/2017: »Wem steht das goldene Osterei zu?«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
stellen Sie sich vor, es ist Ostersonntag. Sie verlassen Ihr Haus und sehen, dass sich genau auf der Grenze von Ihrem Grundstück und dem öffentlichen Gehweg ein besonders schönes, goldenes Osterei befindet.
Auf dem Gehweg geht ein Kind entlang. Es ist etwa genauso weit von dem Osterei entfernt wie Sie. Haben Sie das Recht, sich das Ei zu nehmen oder vielleicht die Pflicht, es dem Kind zu überlassen?
In diesem Fall müssen Sie Ihre Entscheidung wohl mit Ihrem Gewissen vereinbaren. Wenn es um "Rechte und Pflichten von Grundstückseigentümern gegenüber Gemeinden" geht, zählt allerdings nur das Gesetz. Deshalb bringen wir Sie im gleichnamigen Seminar gerne auf den neuesten Stand. Hier erfahren Sie u. a., wer wann dafür zuständig ist, die Wege freizuhalten.
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Alles Wissenswerte über Grundstücke und ihre öffentlich-rechtlichen Rechtsbeziehungen für Sie im Überblick!
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Schöne Osterfeiertage wünscht Ihnen
Ihre HGV-aktuell-Redaktion
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