Ausgabe 35/2016: »Leitungen auf dem Grundstück? Das müssen Sie dulden!«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
Unternehmen der Versorgung mit Elektrizität, Gas, Fernwärme und Wasser sowie der Entsorgung von Abwasser sind vielfach darauf angewiesen, für die Verlegung ihrer Leitungen fremde Grundstücke in Anspruch zu nehmen.
Dabei ergeben sich allerdings einige Fragen: Welche Duldungspflichten müssen Sie als Bauträger oder Planer akzeptieren, wenn Leitungen durch Ihre Grundstücke laufen? Welche Wertminderung erleidet das betroffene Grundstück in seiner Vermögenssubstanz durch die Belastung? Und welche Entschädigung erhalten Sie dafür?
In unserem Seminar "Leitungsrechte von Versorgungsunternehmen" finden all Ihre Fragen Beantwortung. Unser Experte Wolf-Ingo Kunze bringt Sie auf den aktuellen rechtlichen Stand der Grundstücks- und Wegenutzung:
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Erfahren Sie, welche Nutzungsrechte Versorgungsunternehmen an Privatgrundstücken haben und was Bauträger oder Planer grundsätzlich dulden müssen.
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Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen
Ihre HGV-aktuell-Redaktion
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