Sehr geehrte Damen und Herren,
und jährlich grüßt die Betriebskostenabrechnung. Angesichts der Regelmäßigkeit, mit der sie erstellt werden muss, könnte man hoffen, dass sie per Fingerschnippen zu erledigen und vom Tisch wäre – doch weit gefehlt. Ganz abgesehen davon, dass die Betriebskosten im Wohnraum- und Gewerbemietrecht unterschiedlich vereinbart werden, gilt es, regelmäßig Veränderungen der Gesetzeslage zu berücksichtigen.
So müssen die Abrechnungen beispielsweise an Neuerungen wie die EnEV 2014 angepasst werden. Auch das neue Mess- und Eichgesetz müssen Sie gegebenenfalls beachten und einbeziehen. Und sollte es zu Konfliktfällen mit Mietern kommen, müssen Sie u. a. über Verjährung bzw. das Geltendmachen von Forderungen Bescheid wissen.
Deshalb informiert Sie das Seminar "Betriebskosten von Wohn- und Gewerberaum" kompakt über alle relevanten Entwicklungen und potenzielle Fehlerquellen – so klappt auch Ihre nächste Abrechnung reibungslos:
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Die häufigsten Abrechnungsfehler und was Sie dagegen tun können
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Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen
Ihre HGV-aktuell-Redaktion
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Wollen ist eine Sache, dürfen eine ganz andere: Sollen öffentliche Versorgungsleitungen verlegt werden, dürfen auch private Grundstücke in Anspruch genommen werden. Unter welchen Bedingungen wer was darf und wer was dulden muss, lernen Sie hier! |
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