Ausgabe 48/2014: »Privatbesitz zwischen Einzelinteresse und Allgemeinwohl«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
Privatbesitz ist Privatbesitz ist Privatbesitz – und der Besitzer unumschränkter Herrscher? Falsch! Denn nur weil jemandem etwas gehört, entbindet ihn das noch nicht von seinen Pflichten gegenüber der Allgemeinheit.
Zu bestimmen, wann Einzelinteressen schwerer wiegen als das Allgemeinwohl und umgekehrt, hat über die Jahrhunderte unzählige Philosophen beschäftigt und Gesetze nach sich gezogen, die dieses Verhältnis generell und in Einzelfällen spezifizieren sollten.
Im Grundstücksbereich ist diese Thematik beispielsweise für die Rechte relevant, die Versorgungsunternehmen an (Privat-)Grundstücken haben. Die öffentliche Versorgung muss sichergestellt werden – was dürfen also versorgende Unternehmen und was müssen Grundstücksbesitzer dulden?
Wie hier die Rechtslage aussieht, wie Sonderverträge eingesetzt werden können und wann sogar Enteignungen möglich sind, erfahren Sie im Seminar:
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Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen
Ihre HGV-aktuell-Redaktion
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Von Anschaffungskosten bis zur Behandlung haushaltsnaher Beschäftigungsverhältnisse – wie Sie die Steuer wann berücksichtigen müssen, lernen Sie in diesem Seminar: |
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