Ausgabe 46/2014: »Für Ihren Überblick in Sachen Grundbuch«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
das Grundbuch trägt seinen Namen in doppelter Hinsicht mit Fug und Recht. Erstens natürlich, weil es Informationen über Grund und Boden enthält. Zweitens, weil diese Informationen die Grundlage für alles sind, was Sie weiter mit einem Grundstück anstellen.
Eigentümerwechsel? Muss im Grundbuch vermerkt werden.
Welche Dienstbarkeiten belasten das Grundstück? Steht im Grundbuch.
Sicherung von z. B. Auflassungsvormerkungen? Auch diese erfolgt im Grundbuch.
Über jedes Detail der Grundbuch-Abteilungen den Überblick zu behalten, ist eine Herausforderung. Damit Sie dennoch jederzeit wissen, was Sie wo finden, was Sie wann eintragen (lassen) müssen und wie Sie das Grundbuch in der Praxis beispielsweise für Grundstückskaufverträge heranziehen, lernen Sie in unseren Grundlagen- bzw. Fortgeschrittenen-Seminaren alles, was Sie wissen müssen:
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Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen
Ihre HGV-aktuell-Redaktion
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