Ausgabe 08/2013: »Betriebskosten: Wie man die Abrechnungsklippen umschifft«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
Mieten ohne Limit nach oben - was wie ein Vermieter-Traum klingt, ist im Gewerbemietrecht möglich. So zum Beispiel in der Bundeshauptstadt, wie auch die IHK Berlin aktuell wieder betont. Ohne bindenden Mietspiegel und die rechtliche Begrenzung durch ortsübliche Mieten kann die Vermietung zu Gewerbezwecken sehr lukrativ sein.
Auf die Betriebskosten hat dies jedoch keinen Einfluss. Auch bei der gewerblichen Vermietung gilt: Die Nebenkostenabrechnung muss wasserdicht sein! Korrekte Nachweise und eine schlüssige und lückenlose Dokumentation sind die Grundlagen für eine rechtssichere Abrechnung. So werden Streitigkeiten vermieden und Sie kommen als Vermieter zu Ihrem Recht.
Damit Ihnen das sowohl bei Wohn- als auch bei Gewerberaum gelingt, ist fundiertes Wissen erforderlich. Das wird im aktuellen Praxis-Seminar vermittelt: Wir zeigen Ihnen Stolperfallen, Fallstricke und typische Abrechnungsfehler, damit Sie bei Ihrer Abrechnung diese Klippen umschiffen können:
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Betriebskosten von Wohn- und Gewerberaum
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