Ausgabe 50/2012: »Grundschuld belastet nicht nur Grundstücke, sondern auch den Familienfrieden«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
die Weihnachtstage rücken näher und viele freuen sich auf das besinnliche Zusammensein mit der Familie. Doch nicht immer ist das familiäre Leben eine Oase der Glückseligkeit. Diese trockent meist dann aus, wenn es ums Geld geht. So musste auch der Bundesgerichtshof kürzlich einen Nachlasstreit schlichten, bei dem sich der Enkel der Toten mit seinem Onkel über den Pflichtteil stritt (Urteil vom 10.11.2010, AZ IV ZR 51/09).
Der Pflichtteil bestand aus einem Grundstück, für das der Enkel einen Wert von 400.000 Euro veranschlagte. Der Onkel meinte indes, das Grundstück sei durch eine eingetragene Grundschuld lediglich 50.000 Euro wert.
Der BGH entschied zu Gunsten des Enkels. Der Pflichteil (im konkreten Fall ein Viertel des Erbes) lag somit bei 100.000 Euro, nicht bei nur 12.500 Euro. Es wird deutlich: Grundstücksbelastungen können den Wert eines Grundstücks enorm beeinflussen, auch wenn diese für das Erbrecht unmaßgeblich sind. Wichtige Kenntnisse der genauen Berechnung sind für eine professionelle Beurteilung unverzichtbar:
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