Ausgabe 42/2012: »Sittenwidriger Zinssatz: Grundbuchamt schützt Grundstückseigentümer«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
das Grundbuchamt ist nicht nur schlichter Verwalter der Eintragungen über Rechte und Lasten an Grundstücken, sondern kann in Einzelfällen auch über die Nicht-Eintragung einer Grundschuld befinden, über die sich die zwei betreffenden Parteien bereits geeinigt hatten. So geschehen in einem aktuellen Fall in Schleswig-Holstein: Der Grundstückseigentümer hatte einem Pfandleihunternehmer eine Grundschuld zugesichert im Ausgleich für ein gewährtes Darlehen. Mit einer Verzinsung von 48% sollte die Grundschuld in Höhe von 15.000 Euro ins Grundbuch eingetragen werden. Das Grundbuchamt beim Amtsgericht Plön sah diesen Zinssatz aber als sittenwidrig an und verweigerte die Zustimmung. Mehr zu diesem Fall lesen Sie im Thema der Woche.
Wieder einmal zeigt sich, dass Rechte und Dienstbarkeiten an Grundstücken für Überraschungen sorgen können. Gerade beim An- und Verkauf enstehen anschließend Streitigkeiten, die dann nicht selten vor Gericht landen. Informieren Sie sich deshalb vorab zu allen Eventualitäten, die Ihnen bei der Veräußerung oder dem Ankauf von Grundstücken begegenen können. Das Seminar-Doppel zum Grundstücksrecht ist hierfür genau das Richtige: Grundsätzliches erfahren Sie im Einstiegs-Seminar und im Aufbau-Seminar finden Sie detailierte Praxisfälle, die auch alte Hasen im Grundbuchrecht aufhorchen lassen:
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