Sehr geehrte Damen und Herren,
in Berlin laufen zur Zeit mehrere Verfahren gegen die Grüezi-Real-Estate AG. Sie soll durch wahrheitswidrige Angaben und dubiose Geschäftspraktiken mehr als 100 Immobilienkäufer gezielt über die geltenden Verpflichtungen aus deren Kaufverträgen im Dunkeln gelassen haben. Diese Prozesse zogen sogar weite Kreise: Der Senator für Justiz und Verbraucherschutz, Michael Braun, musste sein Amt niederlegen, weil er verdächtigt wurde, als Notar an diesen Vorgängen beteiligt gewesen zu sein.
Mittlerweile wird bei der juristischen Aufarbeitung der Gerechtigkeit genüge getan: Es kam zu ersten Rückabwicklungen der getätigten Geschäfte. In einem aktuellen Urteil (Landgericht Berlin, Urteil vom 19. Januar 2012, 13 O 317/10) bestätigte das Gericht die Ansicht des Klägers, dass bei sachgemäßer Beratung der Kauf nicht zustande gekommen wäre.
Auch wenn es nicht gleich strafrechtliche Ausmaße annimmt: Unprofessionelle Geschäftspraktiken oder mangelnde Kenntnis machen die Kaufabwicklung von Immobilien anfechtbar. Und bei einer Rückabwicklung gehen dann meist die dadurch anfallenden Kosten zu Lasetn des Verkäufers. Informieren Sie sich deshalb bei Profis mit Fachkenntnis und Erfahrung:
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Besonderheiten bei Vorbereitung, Abschluss und Abwicklung
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Wie gestaltet sich die Klärung des exakten Kaufgegenstandes?
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Welche notariellen Anforderungen gibt es?
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Wie steht es um behördliche Genehmigungen beim Vertragsvollzug?
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Hier finden Sie Antworten »
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Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen
Ihre HGV-aktuell-Redaktion